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Förderverein für die Schule gründen

Sieben Mitglieder, eine Satzung, 100 bis 250 Euro. Der Verein kann ein eigenes Konto führen und Spendenquittungen ausstellen, die Klassenkasse kann beides nicht.

Ein Aktenordner mit Registerreitern, darauf Stempel und Stempelkissen, daneben ein Bogen mit Siegel
in 30 Sekunden

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Förderverein braucht sieben Gründungsmitglieder, eine Satzung und einen Termin. Mehr nicht.
  • Er kostet einmalig 100 bis 250 Euro für Beglaubigung und Registereintrag, danach fast nichts.
  • Der große Gewinn: Er kann ein Konto auf eigenen Namen führen und Spendenquittungen ausstellen.
  • Von der Gründungsversammlung bis zur Gemeinnützigkeit vergehen zwei bis vier Monate.
  • Für eine einzelne Klasse lohnt er sich nicht. Für eine Schule fast immer.

Was ein Förderverein kann und die Klassenkasse nicht

Der Förderverein löst auf einen Schlag die drei Probleme, an denen jede Klassenkasse hängt: das fremde Geld auf einem privaten Konto, die fehlende Spendenquittung und den Bruch beim Wechsel des Kassenwarts.

FördervereinKlassenkasseWarum das zählt
Konto auf einen eigenen Namen ja nein Das ist der Kernpunkt. Beim Verein liegt das Geld nicht bei einer Privatperson.
Spendenquittung möglich ja nein Für Firmen ist das der Unterschied zwischen fünfzig und fünfhundert Euro.
Überlebt den Wechsel des Kassenwarts ja nur mit Übergabe Der Verein bleibt, die Personen wechseln. Das Konto bleibt dasselbe.
Aufwand zum Anlegen halber Tag plus 2 bis 4 Monate eine Stunde Der Verein ist einmalige Arbeit, die Klassenkasse ist laufende.
Laufende Pflichten Versammlung, Kassenbericht, Steuererklärung alle 3 Jahre Kassenbericht Die Steuererklärung ist bei kleinen Vereinen eine Formsache.
Sinnvoll für die ganze Schule eine Klasse Beides nebeneinander ist der Normalfall, nicht die Ausnahme.

Für eine einzelne Klasse lohnt sich die Gründung nicht. Für eine Schule fast immer, und danach profitiert jede Klasse davon, ohne selbst etwas tun zu müssen.

Die Gründung, Schritt für Schritt

Sechzehn Punkte in vier Abschnitten. Der Aufwand liegt bei einem halben Tag eigener Arbeit, verteilt über zwei bis vier Monate Wartezeit. Abhaken funktioniert ohne Anmeldung, der Stand bleibt in diesem Browser gespeichert.

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Lasst den Satzungsentwurf vor der Gründungsversammlung vom Finanzamt prüfen. Das kostet nichts und erspart euch, die Satzung nach der Gründung noch einmal zu ändern. Genau daran hängen die meisten Vereine ein halbes Jahr fest.

Die Satzung

Sie entscheidet über die Gemeinnützigkeit, und deshalb ist sie der einzige Teil, an dem ihr nicht kreativ sein solltet. Bestimmte Formulierungen müssen fast wörtlich aus der Mustersatzung der Abgabenordnung stammen.

Was hineingehört

  • Name, Sitz und das Geschäftsjahr
  • Der Zweck, möglichst konkret und mit dem Wort „gemeinnützig"
  • Wie der Zweck verwirklicht wird, mit Beispielen
  • Mitgliedschaft, Beitrag, Ein- und Austritt
  • Vorstand, Amtsdauer, Vertretungsbefugnis
  • Mitgliederversammlung, Einladung, Beschlussfassung
  • Was bei Auflösung mit dem Vermögen passiert

Die drei häufigsten Fehler

  • Zweck zu eng. „Förderung der Klasse 3b" ist kein gemeinnütziger Zweck. „Förderung der Erziehung und Bildung an der Grundschule X" schon
  • Vermögensbindung fehlt. Ohne die Klausel, was bei Auflösung geschieht, gibt es keine Gemeinnützigkeit
  • Selbst formuliert. Die Mustersatzung ist Pflichtstoff, nicht Anregung

Fragt einen bestehenden Schulförderverein in eurer Stadt nach seiner Satzung. Die meisten geben sie gern heraus, und ihr spart einen kompletten Abend.

Gemeinnützigkeit und Spenden

Der eigentliche Grund, warum sich der Aufwand lohnt. Ohne Gemeinnützigkeit ist ein Förderverein nur ein Konto mit Satzung. Mit ihr wird er zu dem Instrument, mit dem sich an einer Schule etwas bewegen lässt.

Spendenquittung

Bis 300 Euro genügt der Kontoauszug, darüber braucht es eine Zuwendungsbestätigung. Für einen Betrieb ist das der Unterschied zwischen einer Ausgabe und einer absetzbaren Spende, und damit oft zwischen fünfzig und fünfhundert Euro.

Beiträge und Töpfe

Zwölf bis vierundzwanzig Euro Jahresbeitrag sind üblich. Bei zweihundert Familien ergibt das ein verlässliches Budget, aus dem sich auch Härtefälle bei Klassenfahrten decken lassen.

Was die Gemeinnützigkeit außerdem öffnet

  • Fördermittel von Stiftungen und Kommunen, die nur an gemeinnützige Träger gehen
  • Gebührenfreie Vereinskonten bei fast allen Banken und Sparkassen
  • Zugang zu Spendenplattformen und Aktionen von Handel und Banken
  • Die Möglichkeit, Anschaffungen im Namen der Schule zu tätigen, ohne dass eine Privatperson haftet

Förderverein und Klassenkasse nebeneinander

Beides zusammen ist der Normalfall, nicht die Ausnahme. Sie haben verschiedene Aufgaben, und die eine kann der anderen genau das abnehmen, woran sie am häufigsten scheitert.

  1. Aufteilung Der Verein zahlt für alle, die Kasse für eine Klasse

    Pausenhofgeräte, Bücherei, Schulfest: Verein. Bastelmaterial, Zoobesuch, Klassenfest: Klassenkasse. Die Grenze verläuft entlang der Frage, wem es zugutekommt.

  2. Der Gewinn Unterkonten für die Klassen

    Viele Fördervereine führen je Klasse ein Unterkonto. Damit liegt das Geld auf einem Vereinskonto statt auf dem Privatkonto des Kassenwarts, und die Frage nach Pfändung, Trennung und Erbfall stellt sich nicht mehr.

  3. Der Härtefalltopf Wenn eine Familie nicht mitfahren kann

    Der Verein kann zuschießen, ohne dass jemand in der Klasse davon erfährt. Das ist diskreter als eine Sammlung und rechtlich sauberer als ein Griff in die Klassenkasse.

  4. Die Grenze Was der Verein nicht übernehmen sollte

    Das laufende Einsammeln von dreißig Beiträgen je Klasse. Das bleibt beim Kassenwart, sonst erstickt der Vorstand in Buchungen, die ihn nichts angehen.

Häufige Fragen

Wie viele Personen braucht man für einen Förderverein?

Sieben für die Gründung. Das steht in § 56 BGB und ist nicht verhandelbar, wenn der Verein ins Register eingetragen werden soll.

Danach darf die Zahl sinken, bis auf drei. Fällt sie darunter, kann das Register die Rechtsfähigkeit entziehen. In der Praxis ist das kein Problem: An einer Schule finden sich sieben Eltern, sobald jemand fragt.

Was kostet die Gründung?

Einmalig zwischen 100 und 250 Euro. Der größte Posten ist die notarielle Beglaubigung der Anmeldung, dazu kommt die Gebühr für die Eintragung ins Vereinsregister.

Laufend fällt fast nichts an: ein Konto ohne Gebühren bekommt fast jeder gemeinnützige Verein, und die Steuererklärung ist bei kleinen Vereinen nur alle drei Jahre fällig.

Wie lange dauert es bis zur Gemeinnützigkeit?

Zwei bis vier Monate ab der Gründungsversammlung. Die Eintragung ins Register dauert meist vier bis acht Wochen, der Freistellungsbescheid des Finanzamts noch einmal ähnlich lange.

Zeit sparen könnt ihr an einer Stelle: Lasst den Satzungsentwurf vor der Gründungsversammlung vom Finanzamt prüfen. Das ist kostenlos und verhindert, dass ihr die Satzung nach der Gründung noch einmal ändern müsst.

Ersetzt der Förderverein die Klassenkasse?

Nein, und das ist auch nicht sein Zweck. Der Förderverein finanziert Anschaffungen für die ganze Schule, die Klassenkasse bezahlt Bastelmaterial und den Zoobesuch der 3b.

Was er kann: das Konto stellen. Manche Fördervereine führen Unterkonten für einzelne Klassen. Damit liegt das Geld nicht mehr auf dem Privatkonto des Kassenwarts, und genau das ist der wichtigste Gewinn. Die Kontowege im Vergleich.

Können Eltern ihre Beiträge absetzen?

Ja, sobald der Verein gemeinnützig ist. Mitgliedsbeiträge und Spenden an einen Schulförderverein sind nach § 10b EStG abziehbar.

Bis 300 Euro reicht der Kontoauszug als Nachweis, darüber braucht es eine Zuwendungsbestätigung. Für Firmen ist genau das der Punkt, an dem aus einer kleinen Spende eine größere wird.

Muss der Verein eine Steuererklärung abgeben?

Ja, aber selten. Gemeinnützige Vereine mit geringen Einnahmen geben in der Regel nur alle drei Jahre eine Erklärung ab.

Was ihr dafür braucht, habt ihr ohnehin: eine Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben und die Belege. Wer die Kasse ordentlich führt, hat die Steuererklärung in zwei Stunden.

Was gehört in die Satzung?

Name, Sitz, Zweck, Mitgliedschaft, Beitrag, Organe, Versammlung, Auflösung. Für die Gemeinnützigkeit müssen bestimmte Formulierungen fast wörtlich aus der Mustersatzung der Abgabenordnung übernommen werden.

Schreibt sie nicht selbst. Fragt einen bestehenden Schulförderverein in eurer Stadt nach seiner Satzung. Die meisten geben sie gern heraus, und ihr spart einen Abend.

Darf der Förderverein auch für einzelne Kinder zahlen?

Ja, wenn die Satzung es hergibt und es dem gemeinnützigen Zweck dient. Ein Zuschuss zur Klassenfahrt für eine Familie, die sie sonst nicht bezahlen kann, ist ein klassischer Fall.

Praktisch ist das einer der wertvollsten Töpfe an einer Schule und einer der am wenigsten genutzten, weil kaum jemand davon weiß. Schreibt in die Satzung hinein, dass Härtefälle gefördert werden dürfen. Was der Staat übernimmt, steht hier.

Woher die Angaben stammen

  • § 21 und § 56 Bürgerliches Gesetzbuch · Rechtsfähigkeit und Mindestzahl von sieben Mitgliedern
  • § 52 Abgabenordnung · Gemeinnützige Zwecke, darunter Förderung der Erziehung und Volksbildung
  • Anlage 1 zu § 60 Abgabenordnung · Mustersatzung, deren Formulierungen übernommen werden müssen
  • § 10b Einkommensteuergesetz · Abzugsfähigkeit von Spenden an gemeinnützige Körperschaften

Klimpo ist keine Rechts- und keine Steuerberatung. Bei Streit oder größeren Beträgen fragt die Schulleitung, den Elternbeirat oder eine Beratungsstelle.

Auch mit Vereinskonto muss jemand nachhalten

Wer wie viel eingezahlt hat und wofür es ausgegeben wurde, steht nicht im Kontoauszug. Klimpo hält es fest, je Klasse getrennt, und jede Familie sieht ihren eigenen Stand.

  • Kostenlos für Klassen, ohne Abo und ohne Werbung
  • Kein Bankzugang, keine Zahlungsabwicklung
  • Nichts zu installieren, läuft im Browser

So sieht es aus

In der Klassenkasse

412,50 €

Noch offen

40,00 €

2 Familien

Greta M.bezahlt

Jonte B.Bezahlt

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