Zum Inhalt springen
Menü

Konto für die Klassenkasse: alle Wege im Vergleich

Schulgirokonto, Treuhandkonto, Förderverein, Bargeld oder PayPal. Was jeder Weg kostet, wo er haftet und welcher zu eurer Klasse passt.

Bankkarte, Kassette mit Münzen, ein Kontoauszug und ein Schlüssel liegen nebeneinander auf einem Tisch
in 30 Sekunden

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein eigenes Konto ist nicht Pflicht, ab etwa 500 Euro im Jahr aber dringend zu empfehlen.
  • Das private Girokonto des Kassenwarts ist der schlechteste Weg: Nach außen zählt der Kontoinhaber, das Guthaben ist pfändbar und fällt in den Nachlass.
  • Am saubersten sind ein Schulgirokonto über die Schule oder ein Konto beim Förderverein.
  • Ein Treuhandkonto auf den eigenen Namen ist der übliche Kompromiss und funktioniert, wenn es ausdrücklich als solches geführt wird.
  • PayPal ersetzt kein Konto. Als zusätzlicher Zahlungsweg ist es praktisch, mit einer wichtigen Einschränkung.

Die fünf Wege im Vergleich

Für eine Klassenkasse gibt es genau fünf gangbare Wege. Sie unterscheiden sich weniger im Aufwand als in der Frage, wem das Geld unterwegs gehört. Genau daran hängt, was passiert, wenn etwas schiefgeht.

WegWem gehört das GeldKostenAufwandGut, wenn
Schulgirokonto
über die Schule
der Schule, treuhänderisch für die Klasse meist kostenlos Antrag über die Schulleitung die Schule mitzieht
Konto des Fördervereins dem Verein, zweckgebunden meist kostenlos Absprache mit dem Vorstand es einen aktiven Förderverein gibt
Treuhandkonto
auf den Namen des Kassenwarts
der Klasse, wenn es erkennbar ist 0 bis 60 € im Jahr Konto eröffnen, Vereinbarung aufsetzen Schule und Verein nicht helfen
Barkasse niemandem eindeutig nichts gering, bis es Streit gibt es um kleine Beträge geht
Privates Girokonto dem Kassenwart nichts keiner nie

Die Frage ist nicht, welcher Weg am bequemsten ist. Die Frage ist, wer haftet, wenn der Kassenwart morgen im Krankenhaus liegt.

Warum das Privatkonto gefährlich ist

Es ist der häufigste Weg, weil er der einfachste ist: Die Eltern überweisen auf das Konto, das der Kassenwart ohnehin hat. Solange nichts passiert, funktioniert das jahrelang. Das Problem beginnt genau dann, wenn etwas passiert.

Pfändung

Gerät der Kassenwart in eine Pfändung, wird das gesamte Guthaben gepfändet. Ein Gläubiger sieht nicht, welcher Teil davon der Klasse gehört. Die Klasse müsste ihr Geld gegen die Pfändung geltend machen und die Treuhand beweisen.

Erbfall

Stirbt der Kassenwart, gehört das Guthaben zum Nachlass. Die Erben erfahren von der Klassenkasse nur, wenn jemand es ihnen sagt und belegen kann.

Trennung

Bei einem gemeinsamen Konto zählt das Guthaben zum Vermögen beider. Auch hier muss erst bewiesen werden, dass ein Teil davon fremdes Geld ist.

Vermischung

Auf einem Konto, über das auch Miete und Einkäufe laufen, lässt sich nach einem Jahr nicht mehr sagen, welcher Betrag zur Kasse gehörte. Das schadet zuerst dem Kassenwart, der sich nicht entlasten kann.

In allen vier Fällen ist nicht das Geld das eigentliche Problem, sondern die Beweislast. Sie liegt bei der Klasse, und sie ist ohne Unterlagen nicht zu tragen.

Welcher Weg passt zu euch?

Vier Fragen. Die Antwort steht darunter und ändert sich sofort mit.

Empfehlung

…

…

Der Helfer rechnet ausschließlich in deinem Browser. Es wird nichts gesendet und nichts gespeichert.

Schulgirokonto: der saubere Weg

Ein Schulgirokonto läuft auf die Schule und wird treuhänderisch von der Klassenleitung oder einem Elternvertreter geführt. Das Geld gehört damit nie einer Privatperson, und die Frage nach Pfändung, Erbfall und Vermischung stellt sich gar nicht erst.

So beantragt ihr es

  1. Schritt 1 Schulleitung fragen

    Das Konto läuft über die Schule, also entscheidet sie. Fragt gezielt nach dem „Schulgirokonto" oder „Klassenkonto", nicht allgemein nach einem Konto.

  2. Schritt 2 Bank auswählen

    Sparkassen und Volksbanken bieten es fast überall an, meist kostenlos. Viele Schulen haben ohnehin eine Hausbank, dann ist die Wahl schon getroffen.

  3. Schritt 3 Verfügungsberechtigung klären

    Zwei Personen, nicht eine. Das schützt den Kassenwart und verhindert, dass die Kasse bei Krankheit oder Umzug stillsteht.

  4. Schritt 4 Zweck schriftlich festhalten

    Ein Satz im Protokoll des Elternabends reicht: wofür das Konto ist, wer verfügt und wann abgerechnet wird.

Rechnet mit zwei bis vier Wochen. Beantragt es zu Beginn des Schuljahres, nicht drei Tage vor der ersten Umlage.

PayPal und andere Dienste

PayPal ist bequem, und viele Eltern haben es ohnehin. Als zusätzlicher Zahlungsweg neben einer Überweisung spart es Rückfragen. Als Ersatz für ein Konto taugt es nicht, denn das Geld landet wieder bei einer Privatperson.

spricht dafür
  • Zahlung in wenigen Sekunden, ohne IBAN abzutippen
  • Der Verwendungszweck geht seltener verloren
  • Bei „Freunde und Familie" fallen keine Gebühren an
spricht dagegen
  • Das Geld liegt auf einem privaten PayPal-Konto
  • „Freunde und Familie" ist laut Nutzungsbedingungen nicht für geschäftliche Zwecke gedacht
  • Kein Käuferschutz, keine Rückholung bei Irrtum
  • Wer kein PayPal hat, braucht trotzdem einen zweiten Weg

Praktikabel ist die Kombination: ein Konto als Grundlage, PayPal als Abkürzung für alle, die es nutzen wollen, und Bargeld für die, die keins von beidem haben.

Übergabe an den nächsten Kassenwart

Das Amt wechselt oft jährlich, das Konto nicht. Genau an dieser Stelle geht in der Praxis am meisten schief, weil sie niemand vorbereitet.

  • Schulgirokonto und Vereinskonto: Die Vollmacht wird umgeschrieben, das Konto bleibt. Der einfachste Fall.
  • Treuhandkonto: Das Konto gehört der Person und kann nicht übertragen werden. Es muss neu eröffnet und das Guthaben überwiesen werden. Plant zwei Wochen ein.
  • Barkasse: Übergabe gegen Quittung, mit Zeugen. Ohne unterschriebene Übergabe steht am Ende Aussage gegen Aussage.

In jedem Fall gehört ein Kassenbericht dazu: Anfangsbestand, alle Einnahmen, alle Ausgaben, Endbestand. Wie der aussieht, steht auf der Seite Aufgaben des Kassenwarts.

Häufige Fragen

Braucht eine Klassenkasse zwingend ein eigenes Konto?

Nein. Es gibt keine Vorschrift, die ein Konto verlangt. Bei kleinen Beträgen, etwa zwanzig Euro pro Kind im Jahr, ist eine Barkasse vertretbar.

Ab etwa fünfhundert Euro im Jahr ändert sich die Lage: Bargeld in dieser Größenordnung zu Hause aufzubewahren ist ein Risiko, das niemand ehrenamtlich tragen sollte. Und ohne Kontoauszug lässt sich später nicht belegen, wer gezahlt hat.

Darf die Lehrkraft die Klassenkasse führen?

Das regeln die Bundesländer unterschiedlich, und viele Schulen raten ausdrücklich davon ab. Der Grund ist kein Misstrauen, sondern Schutz: Wer unterrichtet und gleichzeitig das Geld verwaltet, steht bei jedem Missverständnis allein da.

Üblich und sinnvoll ist, dass ein gewählter Elternvertreter die Kasse führt. Fragt im Zweifel die Schulleitung, viele Schulen haben dazu eine eigene Regelung.

Was ist ein Treuhandkonto genau?

Ein normales Girokonto, das auf den Namen einer Person läuft, aber erkennbar fremdes Geld verwaltet. Erkennbar heißt: Es wird ausschließlich dafür genutzt, es ist bei der Bank als Treuhandkonto benannt, und es gibt eine schriftliche Vereinbarung mit dem Elternbeirat.

Ohne diese Erkennbarkeit ist es kein Treuhandkonto, sondern schlicht euer Privatkonto mit fremdem Geld darauf. Der Unterschied wird erst wichtig, wenn etwas passiert, und dann ist es zu spät, ihn herzustellen.

Was passiert mit dem Geld, wenn dem Kassenwart etwas zustößt?

Bei einem echten Treuhandkonto oder einem Schul- beziehungsweise Vereinskonto: nichts. Das Geld gehört der Klasse und fällt nicht in den Nachlass.

Liegt es auf dem privaten Girokonto, gehört es formal zum Vermögen des Kontoinhabers. Erben müssten es herausgeben, wenn sie von der Treuhand wissen und sie sich belegen lässt. Genau daran scheitert es in der Praxis.

Können Eltern verlangen, dass mehrere Personen Zugriff haben?

Verlangen können sie es nicht, aber es ist eine sehr vernünftige Forderung, und ein Kassenwart sollte sie von sich aus erfüllen. Eine zweite verfügungsberechtigte Person schützt vor allem ihn selbst: bei Krankheit, Umzug oder Streit.

Bei Schulgirokonten und Vereinskonten ist eine zweite Vollmacht der Normalfall.

Ist PayPal für die Klassenkasse erlaubt?

Ja, als zusätzlicher Zahlungsweg. Zwei Dinge solltet ihr wissen.

Erstens: Eine Zahlung an „Freunde und Familie" ist gebührenfrei, aber ohne jeden Käuferschutz und laut Nutzungsbedingungen nicht für geschäftliche Zwecke gedacht. Für eine Klassenkasse unter Eltern ist das üblich und unproblematisch, es ist aber kein Zahlungsweg mit Absicherung.

Zweitens: Das Geld landet auf einem privaten PayPal-Konto und damit wieder bei einer einzelnen Person. PayPal ersetzt das Konto nicht, es ergänzt es.

Was kostet ein Schulgirokonto?

Bei den meisten Sparkassen und Volksbanken ist die Kontoführung für Schulklassen kostenlos. Das ist ein Angebot der Institute, keine Regel: Konditionen und Verfügbarkeit unterscheiden sich von Haus zu Haus, und nicht jede Filiale kennt das Produkt. Fragt gezielt nach dem Schulgirokonto oder dem Klassenkonto.

Woher die Angaben stammen

Klimpo ist keine Rechts- und keine Steuerberatung. Bei Streit oder größeren Beträgen fragt die Schulleitung, den Elternbeirat oder eine Beratungsstelle.

Das Konto bleibt bei euch

Klimpo verwaltet kein Geld und hat keinen Bankzugang. Es hält nur fest, wer wie viel gezahlt hat und wofür es ausgegeben wurde. Die Kontonummer könnt ihr hinterlegen, dann steht sie mit Verwendungszweck zum Kopieren bereit.

  • Kostenlos für Klassen, ohne Abo und ohne Werbung
  • Kein Bankzugang, keine Zahlungsabwicklung
  • Nichts zu installieren, läuft im Browser

So sieht es aus

In der Klassenkasse

412,50 €

Noch offen

40,00 €

2 Familien

Greta M.bezahlt

Jonte B.Bezahlt

Passt dazu

Feedback
Sag uns, was du denkst

Klimpo ist neu, und wir bauen weiter daran. Dafür sind wir auf dich angewiesen: Was läuft gut, was nervt, was fehlt dir? Ein halber Satz reicht.

Wir sehen deinen Text und die Seite, auf der du gerade bist. Sonst nichts.