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Geschenk für die Lehrerin: was erlaubt ist

Für Lehrkräfte gilt eine Wertgrenze, die niedriger liegt als das, was die meisten Klassen sammeln. Was gilt, und wie ihr sammelt, ohne jemanden zu beschämen.

Ein Strauß Wiesenblumen neben einer selbstgebastelten Klappkarte und einer eingepackten Schachtel
in 30 Sekunden

Das Wichtigste in Kürze

  • Lehrkräfte dürfen Geschenke nur bis zu einer geringen Wertgrenze annehmen. Sie liegt je nach Bundesland meist zwischen 10 und 25 Euro.
  • Die Grenze gilt je Geschenk, nicht je Familie. Ein Sammelgeschenk der ganzen Klasse für 120 Euro ist ein Geschenk über 120 Euro.
  • Unproblematisch sind selbst gemachte Dinge, Blumen und Kleinigkeiten. Problematisch sind Gutscheine und Bargeld.
  • Sammelt freiwillig und ohne Liste. Wer im Klassenchat sieht, wer wie viel gibt, gibt aus dem falschen Grund.
  • Im Zweifel fragt die Schulleitung. Sie kennt die Grenze ihres Landes und beantwortet es in einem Satz.

Die Grenze, die kaum jemand kennt

Lehrkräfte dürfen Geschenke nicht unbegrenzt annehmen. Das ist keine Schulregel, sondern Dienstrecht: Für verbeamtete Lehrkräfte steht es in § 42 Beamtenstatusgesetz, für angestellte im Tarifvertrag der Länder. Erlaubt sind geringwertige Aufmerksamkeiten, alles darüber braucht die Zustimmung des Dienstherrn.

Der Punkt, an dem es fast immer schiefgeht

Die Wertgrenze gilt für das Geschenk, nicht für den Beitrag der einzelnen Familie. Wenn vierundzwanzig Familien je fünf Euro geben, ist das ein Geschenk über 120 Euro. Dass es fünf Euro je Familie waren, spielt keine Rolle.

Genau deshalb geraten gut gemeinte Sammelgeschenke regelmäßig über die Grenze, ohne dass es jemand merkt.

WasEinordnungWarum
Blumen, Schokolade, Selbstgemachtes unproblematisch Geringwertig und ohne Wiederverkaufswert
Klassenbuch, Fotocollage, Pflanze unproblematisch Der Wert liegt in der Arbeit, nicht im Preis
Sammelgeschenk über der Landesgrenze Rücksprache Wird als ein Geschenk bewertet, nicht als viele kleine
Gutscheine jeder Art Rücksprache Werden wie Geld behandelt, unabhängig vom Betrag
Bargeld nein In keiner Höhe eine Aufmerksamkeit

Ein Anruf im Sekretariat klärt die Wertgrenze eures Landes in einem Satz. Das ist die fünf Minuten wert, denn die Alternative ist eine Lehrkraft, die vor der Klasse ablehnen muss.

Sammeln, ohne jemanden zu beschämen

Der schwierigere Teil. Ein Geschenk, für das Familien mehr geben, als sie wollen, ist kein Geschenk. Rechnet vorher aus, worauf ihr hinauslauft.

Ergebnis

…

…

Die Wertgrenzen unterscheiden sich je Bundesland und teils je Schulträger. Der Wert oben ist eine Annahme, kein Nachschlagewerk. Die Schulleitung kennt den richtigen.

Drei Regeln fürs Sammeln

  • Einen Höchstbetrag nennen, keinen Mindestbetrag. „Bis fünf Euro, weniger ist auch in Ordnung" nimmt den Druck heraus
  • Keine sichtbare Liste. Wer im Chat sieht, wer wie viel gibt, gibt aus dem falschen Grund
  • Eine Person sammelt. Nicht der Klassenchat, nicht die Kinder, nicht der Umschlag im Ranzen

Was gut ankommt und erlaubt ist

Sortiert nach Einordnung, nicht nach Preis. Die erste Gruppe ist immer möglich, die letzte braucht ein Gespräch.

Selbst gemacht

unproblematisch
  • Ein Buch mit einer Seite je Kind: gemaltes Bild, ein Satz, Unterschrift
  • Ein Klassenfoto im Rahmen, von den Kindern gestaltet
  • Ein Baum oder eine Pflanze für den Schulhof, mit Schild
  • Ein Rezeptbuch der Klasse, jedes Kind ein Familienrezept
  • Eine Sammlung kleiner Briefe zum späteren Lesen

Klein und verbrauchbar

unproblematisch
  • Blumen, auch als Strauß aus dem Klassenbeitrag
  • Eine gute Tafel Schokolade oder Kaffee
  • Eine Tasse mit den Namen der Klasse
  • Ein Kalender mit Bildern aus dem Schuljahr

Vorsicht geboten

mit Rücksprache
  • Gutscheine jeder Art. Sie sind einem Geldbetrag gleichgestellt
  • Alles über der Wertgrenze des Landes, auch als Sammelgeschenk
  • Technik, Schmuck, Wellnessgutscheine
  • Bargeld in jeder Form und in jeder Höhe

Das am längsten aufgehobene Geschenk ist in fast jedem Lehrerzimmer dasselbe: ein Buch mit einer Seite je Kind. Es kostet zwanzig Euro Material und niemand wirft es weg.

Zum Abschied der Grundschule

Der Anlass, zu dem am meisten gesammelt und am häufigsten die Grenze überschritten wird. Vier Wochen Vorlauf reichen für etwas, das bleibt.

  1. Vier Wochen vorher Idee festlegen und Aufgaben verteilen

    Wer sammelt Seiten ein, wer bindet das Buch, wer besorgt den Rahmen. Ein Vorhaben ohne Verantwortliche wird zwei Tage vorher zum Blumenstrauß.

  2. Drei Wochen vorher Kinder gestalten lassen

    Im Unterricht geht es nicht, also zu Hause. Ein DIN-A5-Blatt je Kind, mit Datum und Vorname. Setzt eine Frist, sonst kommen die letzten sechs nie.

  3. Zwei Wochen vorher Beitrag einsammeln, wenn überhaupt nötig

    Bei Selbstgemachtem sind es Materialkosten von wenigen Euro. Wenn eine Klassenkasse da ist, nehmt es einfach daraus und spart die Sammlung.

  4. Eine Woche vorher Zusammenbauen und prüfen

    Fehlen Seiten, ist jetzt noch Zeit. Und der Gesamtwert lässt sich prüfen, bevor es zu spät ist.

  5. Am letzten Tag Übergeben, ohne große Inszenierung

    Ein Kind übergibt, ein Kind sagt zwei Sätze. Das reicht und wirkt mehr als eine Rede.

Häufige Fragen

Wie viel darf ein Geschenk für die Lehrerin kosten?

Weniger, als die meisten denken. Lehrkräfte unterliegen dem Verbot der Annahme von Belohnungen und Geschenken. Erlaubt sind nur geringwertige Aufmerksamkeiten, und die Länder setzen dafür Grenzen, die meist zwischen 10 und 25 Euro liegen.

Entscheidend ist: Die Grenze gilt für das Geschenk, nicht für den Beitrag der einzelnen Familie. Wenn vierundzwanzig Familien je fünf Euro geben, ist das ein Geschenk über 120 Euro und keine Aufmerksamkeit über fünf.

Den genauen Wert für euer Land nennt die Schulleitung in einem Satz. Fragt lieber vorher als nachher, denn die Lehrkraft muss ablehnen, wenn es darüber liegt, und das ist für alle unangenehm.

Darf man einer Lehrerin einen Gutschein schenken?

Besser nicht. Gutscheine werden wie Geld behandelt und fallen damit fast immer unter das Annahmeverbot, unabhängig vom Betrag.

Ein selbst gestaltetes Buch mit einer Seite je Kind kostet zwanzig Euro Material und ist rechtlich unproblematisch. Es wird außerdem nachweislich länger aufgehoben als jeder Gutschein.

Was schenkt man zum Abschied der Grundschule?

Etwas Gemeinsames, das die Klasse gemacht hat. Das ist die Antwort, die auch rechtlich trägt.

Am besten funktionieren drei Dinge: ein Buch mit einer Seite je Kind, ein gerahmtes Klassenfoto mit Unterschriften, eine Pflanze für den Schulhof mit einem Schild. Alle drei kosten wenig, überschreiten keine Grenze und werden aufgehoben.

Was schiefgeht: die große Sammlung für ein teures Einzelgeschenk. Sie setzt Familien unter Druck, die nicht mitziehen können, und bringt die Lehrkraft in eine Lage, in der sie ablehnen muss.

Wie sammelt man das Geld dafür ein?

Freiwillig, mit einem Höchstbetrag und ohne Liste. Nennt eine Zahl, zu der jeder ja sagen kann, und sagt dazu, dass weniger auch geht.

Was nie passieren darf: eine sichtbare Liste, wer wie viel gegeben hat. Weder im Klassenchat noch auf einem Zettel. Das ist der schnellste Weg, aus einem netten Gedanken eine peinliche Angelegenheit zu machen.

Wenn ihr eine Klassenkasse habt, ist der einfachste Weg, den Blumenstrauß daraus zu bezahlen. Dann ist es eine Ausgabe der Klasse und keine Sammlung.

Darf das Geld aus der Klassenkasse kommen?

Für Kleinigkeiten ja, wenn es zum beschlossenen Zweck passt. Ein Blumenstrauß zum Schuljahresende steht in vielen Klassen ausdrücklich mit im Beschluss.

Für größere Geschenke gilt dieselbe Wertgrenze wie sonst, und zusätzlich braucht es einen Beschluss. Ein Kassenwart, der aus eigener Entscheidung achtzig Euro für ein Geschenk ausgibt, hat ein Problem, auch wenn alle sich freuen. Was er entscheiden darf.

Was ist mit Geschenken zu Weihnachten oder zum Geburtstag?

Dieselbe Regel, nur häufiger. Gerade weil es öfter vorkommt, achten Schulen darauf: Vier Aufmerksamkeiten im Jahr zu je zwanzig Euro sind in der Summe kein geringwertiges Geschenk mehr.

Praktisch handhaben es die meisten Klassen so: eine Kleinigkeit von den Kindern zu Weihnachten, ein gemeinsames Geschenk zum Abschied. Dazwischen nichts.

Was passiert, wenn eine Lehrkraft ein zu teures Geschenk annimmt?

Dienstrechtlich kann es eine Pflichtverletzung sein, mit Folgen von einer Ermahnung bis zu einem Disziplinarverfahren. In seltenen, gravierenden Fällen kommt Vorteilsannahme in Betracht.

Praktisch passiert das fast nie, weil Lehrkräfte die Regel kennen und ablehnen. Genau das ist der Grund, vorher zu fragen: Ein abgelehntes Geschenk vor der ganzen Klasse ist für alle Beteiligten unangenehm, und vermeiden lässt es sich mit einer Frage an die Schulleitung.

Sind Geschenke an Erzieherinnen in der Kita auch geregelt?

Bei kommunalen Kitas ja, dort gelten dieselben Regeln wie an der Schule. Bei freien Trägern hängt es vom Träger ab, viele haben eigene Vorgaben.

Fragt die Leitung. Die Antwort dauert einen Satz und erspart die Situation, in der ein Geschenk zurückgegeben werden muss.

Woher die Angaben stammen

  • § 42 Beamtenstatusgesetz · Verbot der Annahme von Belohnungen und Geschenken
  • § 3 Abs. 2 Tarifvertrag der Länder · Entsprechende Regelung für angestellte Lehrkräfte
  • Verwaltungsvorschriften der Länder zur Annahme von Geschenken · Bagatellgrenzen, meist zwischen 10 und 25 Euro, Stand September 2026
  • § 331 Strafgesetzbuch · Vorteilsannahme, für den Ausnahmefall

Klimpo ist keine Rechts- und keine Steuerberatung. Bei Streit oder größeren Beträgen fragt die Schulleitung, den Elternbeirat oder eine Beratungsstelle.

Der Blumenstrauß aus der Klassenkasse

Wer eine geführte Klassenkasse hat, spart sich die Sammlung: Die Kleinigkeit zum Schuljahresende ist eine Ausgabe wie jede andere, steht im Kassenbericht und niemand muss dafür einen Umschlag herumgeben.

  • Kostenlos für Klassen, ohne Abo und ohne Werbung
  • Kein Bankzugang, keine Zahlungsabwicklung
  • Nichts zu installieren, läuft im Browser

So sieht es aus

In der Klassenkasse

412,50 €

Noch offen

40,00 €

2 Familien

Greta M.bezahlt

Jonte B.Bezahlt

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