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Klassenfahrt steuerlich absetzen: was geht und was nicht

Für Eltern lautet die Antwort nein, und dafür gibt es zwei Gründe im Gesetz. Für Lehrkräfte lautet sie ja. Wo die Grenze verläuft und was stattdessen hilft.

Ein Steuerformular mit Kästchenraster, daneben ein Taschenrechner, ein Stapel geklammerter Belege und zwei Münzen
in 30 Sekunden

Das Wichtigste in Kürze

  • Für Eltern sind die Kosten einer Klassenfahrt nicht absetzbar. Der Gesetzgeber sieht sie durch Kindergeld und Kinderfreibetrag als abgegolten an.
  • Auch der Umweg über das Schulgeld einer Privatschule scheitert: Das Gesetz nimmt Beherbergung, Betreuung und Verpflegung ausdrücklich aus.
  • Für Lehrkräfte ist die Fahrt eine Dienstreise. Was der Dienstherr nicht erstattet, ist als Werbungskosten absetzbar.
  • Wer volljährig ist und selbst Steuern zahlt, etwa in der Ausbildung, hat mit § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG eine eigene Tür.

Die kurze Antwort

nein

Eltern

Die Kosten der Klassenfahrt eures Kindes könnt ihr nicht absetzen. Weder als Sonderausgaben noch als außergewöhnliche Belastung, und auch nicht über das Schulgeld einer Privatschule.

ja

Lehrkräfte

Die Fahrt ist eine Dienstreise. Was der Dienstherr nicht erstattet, ist Werbungskosten: Fahrt, Übernachtung, Verpflegungspauschalen, Vorbereitung.

Dieselbe Fahrt, zwei Antworten. Der Unterschied ist nicht die Reise, sondern die Rolle: Für die Lehrkraft ist sie Arbeit, für die Familie Lebensführung.

Warum das Finanzamt nein sagt

Nicht aus Willkür, sondern weil das Gesetz an zwei Stellen schon entschieden hat.

Grund 1

Kindergeld und Freibetrag gelten als Abgeltung

Der Gesetzgeber geht davon aus, dass die Kosten der Schulbildung mit dem Kindergeld beziehungsweise dem Kinderfreibetrag bereits abgedeckt sind. Was darunterfällt, wird nicht noch einmal einzeln berücksichtigt, auch wenn es im Einzelfall teurer wird.

Grund 2

Selbst beim Schulgeld sind Reisekosten ausgenommen

Wer Schulgeld für eine Schule in freier Trägerschaft zahlt, darf 30 Prozent davon absetzen, höchstens 5.000 Euro. § 10 Absatz 1 Nummer 9 EStG nimmt davon aber „Entgelt für Beherbergung, Betreuung und Verpflegung" ausdrücklich aus.

Der zweite Grund ist der härtere, und er wird nirgends zitiert. Eine Klassenfahrt besteht im Kern aus Übernachtung, Betreuung und Essen. Genau diese drei Posten hat der Gesetzgeber dort herausgenommen, wo Schulkosten überhaupt absetzbar sind.

Wenn schon das Schulgeld die Verpflegung nicht mitnimmt, nimmt es die Klassenfahrt erst recht nicht mit.

Die Ausnahmen

Zwei Türen gibt es, und beide stehen nicht Eltern offen, sondern anderen Personen.

WerGrundlageWas
Volljährige in eigener Berufsausbildung § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG bis 6.000 Euro im Jahr als Sonderausgaben, wenn sie selbst Steuern zahlen und die Teilnahme verpflichtend ist
Lehrkräfte und Begleitpersonen im Dienst Werbungskosten alles, was der Dienstherr nicht erstattet

Der häufigste Irrtum im Netz: Die 6.000 Euro aus Nummer 7 würden Eltern zustehen. Im Gesetz steht „für die eigene Berufsausbildung". Gemeint ist die Person, die die Erklärung abgibt, nicht das Kind.

Für Lehrkräfte

Eine Schulfahrt ist eine Dienstreise. Damit sind die Kosten grundsätzlich Werbungskosten, soweit sie nicht erstattet werden. Der Nachsatz entscheidet: Was der Dienstherr zahlt, ist verbraucht.

  1. vorher Erstattung klären

    Fragt nach der Reisekostenerstattung, bevor ihr Auslagen habt. Viele Länder erstatten vollständig, manche gedeckelt, manche nur auf Antrag mit Frist.

  2. unterwegs Belege sammeln, auch kleine

    Fahrtkosten, Übernachtung, Eintritte, die ihr vorstreckt. Ein Umschlag reicht, aber er muss von Anfang an dabei sein.

  3. danach Erstattungsbescheid aufheben

    Er ist der Beleg dafür, was ihr nicht bekommen habt. Genau das ist der Teil, den ihr ansetzen könnt.

Ausgaben, die ihr aus der Klassenkasse bestreitet, gehören hier nicht hinein: Das ist nicht euer Geld. Wie ihr das sauber auseinanderhaltet, steht unter Kassenwart Aufgaben und Kassenbericht.

Was stattdessen hilft

Wer nach der Steuer sucht, sucht meistens nicht nach Steuerrecht, sondern nach Entlastung. Die gibt es, nur an anderer Stelle, und dort oft vollständig statt anteilig.

bringt mehr

Zuschüsse

Für Familien mit Anspruch wird die Fahrt vollständig übernommen, ohne Eigenanteil. Das schlägt jede Steuerermäßigung, die es nicht gibt. Alle fünf Wege.

kostet nichts

Ratenzahlung

Nicht der Betrag ist das Problem, sondern der Zeitpunkt. Drei Raten lösen mehr Fälle als jeder Steuervorteil, und sie kosten die Klasse nichts.

Diese Seite erklärt die Regel, sie ersetzt keine Steuerberatung im Einzelfall. Bei auswärtiger Unterbringung, Behinderung oder eigenen Einkünften des Kindes lohnt der Blick einer Fachperson.

Häufige Fragen

Kann ich die Klassenfahrt meines Kindes von der Steuer absetzen?

Nein. Kosten für die Schulbildung eines Kindes gelten als durch Kindergeld und Kinderfreibetrag abgegolten. Eine Klassenfahrt gehört dazu, auch wenn die Teilnahme Pflicht ist.

Das ist unbefriedigend, aber es ist die klare Linie. Wer eine Seite findet, die etwas anderes verspricht, sollte nachsehen, wer sie betreibt.

Ich habe gelesen, bis 6.000 Euro seien absetzbar. Stimmt das nicht?

Der Betrag steht in § 10 Absatz 1 Nummer 7 EStG, und er ist echt. Der Satz davor wird aber meist weggelassen: Es geht um „Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung".

Gemeint ist die Ausbildung der Person, die die Steuererklärung abgibt, nicht die des Kindes. Für Eltern ist der Paragraf deshalb keine Möglichkeit. Für volljährige Auszubildende mit eigenem Einkommen dagegen schon.

Unser Kind geht auf eine Privatschule. Wir setzen Schulgeld ab, geht die Fahrt mit?

Nein, und das steht ausdrücklich im Gesetz. § 10 Absatz 1 Nummer 9 EStG lässt 30 Prozent des Schulgelds zum Abzug zu, höchstens 5.000 Euro, nimmt davon aber „Entgelt für Beherbergung, Betreuung und Verpflegung" aus.

Eine Klassenfahrt besteht fast vollständig aus genau diesen drei Posten. Der Umweg führt also nicht zum Ziel.

Sind die Kosten eine außergewöhnliche Belastung?

In aller Regel nicht. Außergewöhnliche Belastungen setzen voraus, dass Aufwendungen zwangsläufig und außergewöhnlich sind, also über das hinausgehen, was der überwiegenden Mehrheit vergleichbarer Familien entsteht.

Eine Klassenfahrt entsteht praktisch jeder Familie mit Schulkind. Damit fehlt genau das Merkmal, auf das es ankäme.

Ich bin Lehrkraft. Was kann ich absetzen?

Eine Schulfahrt ist für Lehrkräfte eine Dienstreise. Was der Dienstherr nicht erstattet, könnt ihr als Werbungskosten geltend machen: Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwand nach Pauschalen, Übernachtung, dazu Vorbereitungskosten wie ein Reiseführer.

Entscheidend ist der Nachsatz: nur, soweit nicht erstattet wird. Wer eine Reisekostenerstattung erhält, kann denselben Betrag nicht noch einmal ansetzen. Hebt beides auf, den Erstattungsbescheid und die Belege.

Was ist mit dem Ausbildungsfreibetrag?

Der gilt für volljährige Kinder in Ausbildung, die auswärtig untergebracht sind, und er ist ein Pauschbetrag. Einzelne Ausgaben wie eine Klassenfahrt rechnet man dort nicht hinein, sie erhöhen ihn also nicht.

Lohnt sich eine Steuerberatung dafür?

Für die Klassenfahrt allein nicht. Diese Seite beschreibt die Regel, und die Regel ist eindeutig genug, dass sich eine Beratung dafür nicht rechnet.

Anders sieht es aus, wenn mehreres zusammenkommt: auswärtige Unterbringung, Privatschule, Behinderung des Kindes, eigene Einkünfte. Dann ist die Frage nicht mehr die Fahrt, sondern die Erklärung insgesamt, und dafür ist diese Seite nicht gemacht.

Woher die Angaben stammen

Klimpo ist keine Rechts- und keine Steuerberatung. Bei Streit oder größeren Beträgen fragt die Schulleitung, den Elternbeirat oder eine Beratungsstelle.

Belege, die nicht verschwinden

Was die Klasse gemeinsam bezahlt, muss nachvollziehbar bleiben: wer eingezahlt hat, wofür es ausgegeben wurde, welcher Beleg dazugehört. Klimpo hält das fest, und am Schuljahresende steht der Kassenbericht fertig da.

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So sieht es aus

In der Klassenkasse

412,50 €

Noch offen

40,00 €

2 Familien

Greta M.bezahlt

Jonte B.Bezahlt

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