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Ist die Klassenfahrt Pflicht? Befreiung und Antrag

Die Fahrt ist eine Schulveranstaltung, die Teilnahme also Pflicht. Wann eine Befreiung möglich ist, was kein Grund dafür ist und wie der Antrag aussieht. Mit Vorlage zum Herunterladen.

Ein aufgeschlagenes Gesetzbuch, davor ein Briefbogen mit Unterschriftslinie und Füllfederhalter, daneben ein Schulranzen
in 30 Sekunden

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine genehmigte Klassenfahrt ist eine Schulveranstaltung. Die Teilnahme ist Pflicht, Fernbleiben ohne Befreiung ist unentschuldigtes Fehlen.
  • Eine Befreiung gibt es nur im besonderen Ausnahmefall, auf schriftlichen Antrag und in der Regel erst nach einem Gespräch mit der Schule.
  • Geld ist ausdrücklich kein Befreiungsgrund. Der finanzielle Aufwand darf kein Grund dafür sein, dass ein Kind nicht teilnimmt.
  • Wer befreit ist, hat keine freien Tage: Das Kind besucht den Unterricht einer anderen Klasse.

Warum die Fahrt Pflicht ist

Eine Klassenfahrt fühlt sich an wie ein Angebot, weil sie Geld kostet und weil gefragt wird, ob man mitmacht. Rechtlich ist sie etwas anderes: Ist sie von der Schule genehmigt, ist sie eine Schulveranstaltung. Und für Schulveranstaltungen gilt die Schulpflicht wie für den Unterricht am Dienstagmorgen.

§ 43 Abs. 1 SchulG NRW

Teilnahmepflicht

„Gemäß § 43 Abs. 1 SchulG sind Schülerinnen und Schüler zur Teilnahme verpflichtet." Die anderen Länder regeln das entsprechend, mit anderen Paragrafen.

Daraus folgt zweierlei, und beides überrascht regelmäßig. Erstens: Wer ohne Befreiung zu Hause bleibt, fehlt unentschuldigt. Zweitens: Die Frage ist nicht, ob man sein Kind anmeldet, sondern ob man es abmeldet, und das geht nur auf Antrag.

„Wir fahren nicht mit" ist keine Entscheidung, die Eltern allein treffen. Es ist ein Antrag, über den die Schule entscheidet.

Wann eine Befreiung möglich ist

Sie ist möglich, aber sie ist die Ausnahme, und die Hürde liegt hoch. In Nordrhein-Westfalen steht dazu: Bei mehrtägigen Veranstaltungen wird die Befreiung erteilt, wenn die Eltern „auch nach einem Gespräch über Ziele und Inhalt der Klassenfahrt aus religiösen oder gravierenden erzieherischen Gründen bei ihrem Antrag bleiben".

In dem Satz stecken drei Bedingungen, die leicht überlesen werden: Es braucht ein Gespräch, es braucht gravierende Gründe, und ihr müsst danach dabei bleiben. Ein Antrag, der ohne vorheriges Gespräch eingeht, kommt oft allein deshalb zurück.

GrundAussichtWas ihr braucht
Gesundheit gut, aber meist unnötig Attest. Zuerst prüfen, ob die Schule die Fahrt anpassen kann
Religion möglich konkrete, dauerhafte Darlegung; Gespräch vorher
Gravierende erzieherische Gründe schwierig nachvollziehbare Schilderung im Einzelfall
Kosten kein Befreiungsgrund stattdessen einen Zuschuss

Wie hoch die Hürde wirklich liegt, zeigt ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Bremen (19.11.2013, 1 A 275/10). Es verlangt, dass der Konflikt „objektiv nachvollziehbar" dargelegt wird, hält die Befreiung für Fälle „besonders gravierender Intensität" vor und erwartet, dass zuerst ein Kompromiss gesucht wird. Wer zumutbare Ausweichmöglichkeiten ablehnt, kann sich auf seine Position nicht mehr berufen.

Der wichtigste Schritt steht vor dem Antrag: das Gespräch. In vielen Fällen lässt sich die Fahrt so anpassen, dass sich der Antrag erübrigt, und genau das erwartet das Schulrecht auch.

Was kein Grund ist

Die häufigsten Gründe, aus denen Familien absagen möchten, sind keine Befreiungsgründe. Das klingt hart und ist in einem Fall die beste Nachricht der ganzen Seite.

Richtlinien für Schulfahrten

Geld zählt nicht

„Der finanzielle Aufwand darf kein Grund dafür sein, dass eine Schülerin oder ein Schüler nicht teilnehmen kann." Die Kostenobergrenze ist möglichst niedrig zu halten, damit alle mitfahren können.

Das ist kein Trost, sondern ein Anspruch. Wer aus Geldgründen absagen will, hat einen Anspruch auf Unterstützung statt einer Befreiung: Für Familien mit Grundsicherungsgeld, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Sozialhilfe wird die Fahrt vollständig übernommen, ohne Eigenanteil. Alle fünf Wege, auch für Familien ohne Anspruch, stehen unter Zuschuss zur Klassenfahrt.

trägt nicht

Familienurlaub

Ein gebuchter Urlaub im selben Zeitraum ist kein Befreiungsgrund. Die Fahrt steht in aller Regel früher fest als die Buchung.

trägt nicht

Das Kind will nicht

Verständlich, besonders vor der ersten Fahrt, aber kein Grund. Hier hilft ein Gespräch mit der Klassenleitung mehr als ein Antrag.

Der Antrag, mit Vorlage

Der Antrag ist formlos, muss aber schriftlich sein und begründet werden. Die Vorlage nimmt euch Briefkopf, Aufbau und Formulierungen ab. Den Grund selbst schreibt ihr selbst, und das ist Absicht: Ein Antrag, der nach Muster klingt, fällt genau deshalb auf.

Kostenlos, ohne Anmeldung. Weitergeben und verändern erlaubt, verkaufen nicht.

Was hineingehört

  1. Kopf Wer, an wen, wann

    Eure Anschrift, die Schulleitung als Empfänger, Datum. Dazu Klasse, Ziel und Zeitraum der Fahrt, damit der Antrag zuzuordnen ist.

  2. Kern Die Begründung in eigenen Worten

    Was genau der Fahrt entgegensteht, seit wann, und warum es sich nicht durch eine Anpassung lösen lässt. Bleibt bei dem, was ihr belegen könnt.

  3. wichtig Die Bereitschaft zum Gespräch

    Ein Satz, dass ihr zum Gespräch bereit seid und Anpassungen geprüft habt. Er zeigt, dass ihr den Schritt kennt, den das Schulrecht erwartet.

  4. Schluss Bitte um schriftlichen Bescheid mit Frist

    Damit ihr die Anmeldung rechtzeitig zurückziehen könnt, bevor Stornokosten anfallen.

Stellt den Antrag vor der verbindlichen Anmeldung. Eine Befreiung, die nach der Buchung kommt, befreit nicht von den Stornokosten.

Wenn das Kind zu Hause bleibt

Eine Befreiung von der Fahrt ist keine Befreiung von der Schule. Wer befreit ist, besucht während der Fahrt den Unterricht einer anderen Klasse oder eines anderen Kurses. Ist das nicht möglich, bekommt das Kind unterrichtsbezogene Aufgaben.

Das ist für viele Kinder die unangenehmere Variante: eine Woche in einer fremden Klasse, während die eigene unterwegs ist. Es lohnt sich, das vorher mit dem Kind zu besprechen, statt es als Erleichterung darzustellen.

Für die Kasse

Fährt ein Kind nicht mit, ist damit die Geldfrage nicht erledigt: Anzahlungen können verfallen, Fixkosten verteilen sich auf weniger Kinder, und manchmal steht ein Guthaben zur Rückzahlung an. Wer das in einer Tabelle nachhält, verliert schnell den Überblick, wer was gezahlt und was zurückbekommt. Klimpo rechnet Teilzahlungen, Guthaben und Rückzahlungen mit und zeigt jeder Familie nur ihren eigenen Stand.

Klasse anlegen Oder erst die Vorlage

Häufige Fragen

Ist die Klassenfahrt wirklich Pflicht?

Ja. Eine von der Schule genehmigte Klassenfahrt ist eine Schulveranstaltung, und für Schulveranstaltungen gilt die Schulpflicht. In Nordrhein-Westfalen steht das in § 43 Absatz 1 Schulgesetz, die anderen Länder regeln es entsprechend.

Wer ohne Befreiung zu Hause bleibt, fehlt unentschuldigt. Das wird behandelt wie unentschuldigtes Fehlen im Unterricht, mit allem, was daran hängt.

Wie begründe ich die Nichtteilnahme?

Schriftlich, in eigenen Worten und so, dass der Grund von außen nachvollziehbar ist. Das OVG Bremen verlangt eine „objektiv nachvollziehbare" Darlegung und sieht die Befreiung als Ausnahme für Fälle besonders gravierender Intensität.

Unsere Vorlage nimmt euch den Briefkopf und die Formulierungen ab. Den Grund selbst könnt ihr nicht abschreiben, und ihr solltet es auch nicht: Ein Antrag, der nach Muster klingt, fällt genau deshalb auf.

Mein Kind ist krank. Reicht ein Attest?

Für die Fahrt selbst ja. Wichtiger ist aber der Schritt davor: Die Schule ist gehalten, auf Kinder mit Behinderung oder chronischer Erkrankung Rücksicht zu nehmen, damit die Teilnahme möglich und zumutbar wird.

Fragt also zuerst, ob sich die Fahrt anpassen lässt: ein Einzelzimmer, ein abweichendes Programm, eine Begleitung. Eine Befreiung ist der zweite Schritt, nicht der erste.

Wir können uns die Fahrt nicht leisten. Können wir uns befreien lassen?

Nein, und das ist eine gute Nachricht. Die Richtlinien sagen ausdrücklich: Der finanzielle Aufwand darf kein Grund dafür sein, dass ein Kind nicht teilnehmen kann. Die Schule muss die Kosten niedrig halten und auf Zuschüsse hinwirken.

Statt einer Befreiung braucht ihr also Geld, und das gibt es: Alle Wege stehen unter Zuschuss zur Klassenfahrt. Für Familien mit Anspruch wird die Fahrt vollständig übernommen.

Kann die Schule uns zwingen, die Fahrt zu bezahlen?

Die Teilnahme ist Pflicht, die Zahlung folgt daraus. Aber die Schule darf eine Fahrt nicht so teuer ansetzen, dass Familien sie nicht tragen können: Die Kostenobergrenze ist möglichst niedrig zu halten, damit alle teilnehmen können.

Liegt eine Fahrt spürbar über dem Üblichen, ist das ein Thema für die Klassenpflegschaft, nicht für einen Befreiungsantrag. Was Fahrten kosten, steht unter Klassenfahrt Kosten.

Was macht mein Kind, wenn es befreit ist?

Es geht zur Schule. Befreite Schülerinnen und Schüler besuchen den Unterricht einer anderen Klasse oder eines anderen Kurses. Ist das nicht möglich, bekommen sie unterrichtsbezogene Aufgaben.

Eine Befreiung von der Fahrt ist also keine Befreiung von der Schulpflicht. Wer damit gerechnet hat, die Woche frei zu haben, rechnet falsch.

Bis wann muss der Antrag gestellt sein?

So früh wie möglich, spätestens vor der verbindlichen Anmeldung. Wer erst absagt, nachdem gebucht wurde, löst Stornokosten aus, und die verschwinden durch eine Befreiung nicht.

Wie hoch sie ausfallen und wie ihr sie vermeidet, steht unter Versicherung für die Fahrt.

Gilt das in allen Bundesländern gleich?

Im Kern ja: Schulfahrten sind überall Schulveranstaltungen mit Teilnahmepflicht, und überall gibt es eine Befreiung im Ausnahmefall.

Unterschiedlich sind die Paragrafen, die Zuständigkeit für die Genehmigung und die Höchstbeträge. Die Zitate auf dieser Seite stammen aus den nordrhein-westfälischen Richtlinien, weil sie öffentlich einsehbar sind. Für euer Land fragt im Sekretariat nach dem Schulfahrtenerlass.

Woher die Angaben stammen

Klimpo ist keine Rechts- und keine Steuerberatung. Bei Streit oder größeren Beträgen fragt die Schulleitung, den Elternbeirat oder eine Beratungsstelle.

Wer fährt mit, wer hat gezahlt

Zusagen, Absagen, Anzahlungen, Restbeträge: Bei einer Fahrt ändert sich die Liste bis zuletzt. Klimpo führt beides zusammen, ohne dass jemand den Stand der anderen Familien sieht.

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So sieht es aus

In der Klassenkasse

412,50 €

Noch offen

40,00 €

2 Familien

Greta M.bezahlt

Jonte B.Bezahlt

Passt dazu

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