Elternvertreter wählen: Ablauf, Fristen und Stimmrecht
Wer einlädt, wer leitet, was geheim gewählt wird und warum eine Familie nur eine Stimme je Kind hat. Der Ablauf, an dem die meisten Wahlen stillschweigend vorbeigehen.
Das Wichtigste in Kürze
- Gewählt wird spätestens drei Wochen nach Unterrichtsbeginn, für die Dauer eines Schuljahres.
- Eingeladen wird schriftlich, mit mindestens sieben Tagen Frist, durch die bisherige Vorsitzende oder die Klassenleitung.
- Der Vorsitz wird geheim gewählt. Alle übrigen Wahlen sind offen, wenn nicht ein Fünftel eine geheime Wahl beantragt.
- Die Eltern haben für jedes Kind gemeinsam eine Stimme, nicht jede Person eine eigene.
Wann gewählt wird
Am Anfang des Schuljahres, und zwar zügig: spätestens drei Wochen nach Unterrichtsbeginn. In der Praxis fällt die Wahl mit dem ersten Elternabend zusammen, und genau dort entstehen die Fehler, weil sie nebenbei erledigt wird.
Sieben Tage, schriftlich
Eingeladen wird von der bisherigen vorsitzenden Person oder ihrer Stellvertretung, schriftlich und mit mindestens sieben Tagen Frist. Ist das nicht möglich, lädt die Klassenleitung ein und leitet auch die Wahl.
Die Sieben-Tage-Frist ist kein Formalismus. Sie entscheidet darüber, wer überhaupt kommen kann, und damit darüber, wie repräsentativ die Wahl ist.
Der Ablauf
Fünf Schritte, von denen die meisten Klassen drei überspringen.
-
sieben Tage vorher
Schriftlich einladen
Mit Tagesordnung, auf der die Wahl steht. Eine Einladung ohne diesen Punkt ist keine Einladung zur Wahl.
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zu Beginn
Wahlleitung bestimmen
Die bisherige vorsitzende Person oder die Klassenleitung. Wer selbst kandidiert, sollte die Wahl nicht leiten.
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vor der Abstimmung
Stimmberechtigte zählen
Eine Stimme je Kind, nicht je anwesender Person. Das ist der Punkt, an dem später gerechnet wird, wenn es knapp war.
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Vorsitz
Geheim wählen
Zettel und Stift genügen. Nur für die übrigen Ämter darf offen abgestimmt werden, und auch dort kann ein Fünftel geheime Wahl verlangen.
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danach
Ergebnis ins Protokoll
Wer gewählt wurde, mit welcher Mehrheit, und wer anwesend war. Über jede Sitzung ist eine Niederschrift zu fertigen, die mindestens Beschlüsse und Stimmenmehrheit enthält.
Wird der Vorsitz per Handzeichen gewählt, ist das regelwidrig. Solange nur eine Person kandidiert, fällt es nie auf. Sobald zwei kandidieren, kann genau das später zum Thema werden.
Wer wählen darf und wie oft
Eine Stimme je Kind
„Die Eltern haben für jedes Kind gemeinsam eine Stimme." Nicht jede anwesende Person eine, sondern die Eltern eines Kindes zusammen eine.
Beide Eltern sind da
Zusammen eine Stimme. Sie müssen sich einigen. Kommen sie aus getrennten Haushalten, ändert das nichts an der Zahl.
Zwei Kinder in der Klasse
Zwei Stimmen, auch wenn nur eine Person anwesend ist. Bei Zwillingen der Normalfall und beim Auszählen die häufigste Fehlerquelle.
Wahlberechtigt sind die Eltern der noch nicht volljährigen Schülerinnen und Schüler der Klasse. Mit der Volljährigkeit eines Kindes endet das Stimmrecht seiner Eltern.
Wer gewählt werden kann
Grundsätzlich alle, die auch wählen dürfen. Zwei Fälle werden regelmäßig gefragt.
| Wer | Wählbar | Warum |
|---|---|---|
| Stiefeltern, Pflegeeltern | in der Regel ja | Es kommt auf die Erziehungsberechtigung an, nicht auf die biologische Elternschaft. Gerichte haben das für Stiefeltern bestätigt |
| Lehrkräfte der eigenen Schule | in NRW nein | Die Doppelrolle aus Kollegium und Elternvertretung ist ausgeschlossen. Andere Länder regeln es unterschiedlich |
Was das Amt dann verlangt und welche Rechte daran hängen, steht unter Elternvertreter: Aufgaben, Rechte und Grenzen. Wer über die Klasse hinaus mitarbeiten will, findet die Schulebene unter Elternbeirat.
Rücktritt und Nachwahl
Die Amtszeit dauert ein Schuljahr, das Mandat besteht aber fort, bis die Nachfolge gewählt ist. Damit steht die Klasse nie ohne Vertretung da, auch wenn die Wahl sich verzögert.
- Rücktritt ist jederzeit möglich, formlos und ohne Begründung. Mit der Niederlegung endet die Mitgliedschaft im Gremium
- Nachgewählt wird, sobald ein Amt vorzeitig frei wird. Dafür braucht es wieder eine Einladung mit Frist
- Findet sich niemand, bleibt das Amt unbesetzt, und die Klassenleitung übernimmt, was nicht liegen bleiben darf
Warum niemand kandidiert
In den meisten Klassen scheitert die Wahl nicht am Amt, sondern an dem, was alle damit verbinden: Geld einsammeln, nachhaken, Listen führen. Das ist aber gar nicht Teil des Amtes, und es lässt sich abgeben. Klimpo übernimmt das Einsammeln und die Erinnerungen, jede Familie sieht ihren eigenen Stand selbst. Dann bleibt vom Amt das, wofür es gedacht ist: ansprechbar sein.
Häufige Fragen
Wer lädt zur Wahl ein?
Die bisherige vorsitzende Person oder ihre Stellvertretung, schriftlich und mit mindestens sieben Tagen Frist. Ist das nicht möglich, etwa im ersten Schuljahr oder nach einem Wegzug, lädt die Klassenleitung ein und leitet die Wahl.
Die Frist ist kein Formalismus: Sie soll allen die Gelegenheit geben zu kommen. Eine Einladung drei Tage vorher schließt Berufstätige und Alleinerziehende faktisch aus.
Wird offen oder geheim gewählt?
Die Wahl der vorsitzenden Person erfolgt in geheimer Abstimmung. Alle übrigen Wahlen sind offen, es sei denn, ein Fünftel der anwesenden Stimmberechtigten beantragt eine geheime Wahl.
In der Praxis wird fast überall per Handzeichen gewählt, auch der Vorsitz. Das ist bequem und nicht regelkonform. Wenn nur eine Person kandidiert, fällt es niemandem auf. Wenn zwei kandidieren, kann es hinterher zum Thema werden.
Wie viele Stimmen hat eine Familie?
Eine je Kind. Wörtlich: „Die Eltern haben für jedes Kind gemeinsam eine Stimme." Kommen beide Elternteile zum Elternabend, haben sie zusammen trotzdem nur diese eine Stimme und müssen sich einigen.
Umgekehrt gilt: Wer zwei Kinder in derselben Klasse hat, etwa Zwillinge, hat zwei Stimmen. Das ist die häufigste Fehlerquelle beim Auszählen.
Dürfen Lehrkräfte gewählt werden?
In Nordrhein-Westfalen nicht: Lehrkräfte können nicht als Elternvertreter gewählt werden. Gemeint sind Lehrkräfte der eigenen Schule, bei denen die Doppelrolle entsteht.
Wer an einer anderen Schule unterrichtet und hier nur Elternteil ist, wird davon nicht erfasst. Weil die Länder es unterschiedlich regeln, fragt vor der Kandidatur nach.
Können Stiefeltern oder Großeltern kandidieren?
Wahlberechtigt und wählbar sind die Eltern beziehungsweise Erziehungsberechtigten der noch nicht volljährigen Schülerinnen und Schüler der Klasse. Wer die elterliche Sorge ausübt oder das Kind tatsächlich erzieht, gehört in aller Regel dazu.
Gerichte haben etwa entschieden, dass auch Stiefeltern Elternsprecher sein dürfen. Bei ungewöhnlichen Konstellationen klärt es vor der Wahl mit der Schulleitung, nicht danach.
Wie lange dauert die Amtszeit?
Ein Schuljahr. Das Mandat besteht aber fort, bis die Nachfolge gewählt ist, damit die Klasse nie ohne Vertretung dasteht.
Eine Wiederwahl ist möglich und der Normalfall. In vielen Klassen macht dieselbe Person es, bis das Kind die Schule wechselt.
Was passiert, wenn niemand kandidiert?
Dann bleibt das Amt zunächst unbesetzt, und die Klassenleitung übernimmt die Aufgaben, die nicht liegen bleiben dürfen. Eine Nachwahl ist jederzeit möglich, sobald sich jemand findet.
Hilfreicher als Appelle ist, das Amt kleiner zu machen: Aufgaben aufteilen, die Kasse jemand anderem geben, Termine früh festlegen. Die meisten sagen nicht wegen der Aufgabe ab, sondern wegen der Unklarheit.
Muss über die Wahl ein Protokoll geschrieben werden?
Ja. Über jede Sitzung eines Mitwirkungsgremiums ist eine Niederschrift zu fertigen, die mindestens den Wortlaut der Beschlüsse und die Stimmenmehrheit enthält, mit der sie gefasst wurden.
Für die Wahl heißt das: Wer gewählt wurde, mit welchem Ergebnis, und wer anwesend war. Eine Vorlage für das Protokoll des ganzen Abends findet ihr unter Elternabend.
Woher die Angaben stammen
- Bildungsportal NRW: Wahlen der Schulmitwirkungsgremien · Fristen, Wahlmodus, Stimmrecht, Wählbarkeit
- § 63 Schulgesetz NRW, Verfahren · Sitzungen sind nicht öffentlich, Niederschrift über jede Sitzung
- Schulgesetze und Wahlordnungen der Länder · Fristen und Verfahren unterscheiden sich im Detail
Klimpo ist keine Rechts- und keine Steuerberatung. Bei Streit oder größeren Beträgen fragt die Schulleitung, den Elternbeirat oder eine Beratungsstelle.
Nach der Wahl kommt die Liste
Verteiler aufsetzen, Beiträge einsammeln, den Überblick behalten: Das ist der Teil, der neue Elternvertreter überrascht. Klimpo nimmt ihn ab, und niemand sieht den Stand der anderen Familien.
- Kostenlos für Klassen, ohne Abo und ohne Werbung
- Kein Bankzugang, keine Zahlungsabwicklung
- Nichts zu installieren, läuft im Browser
So sieht es aus
In der Klassenkasse
412,50 €
Noch offen
40,00 €
2 Familien
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