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Elternbeirat: Aufgaben, Rechte und Wahl

Drei verschiedene Gremien heißen so, und das ist der Grund für die meisten Missverständnisse. Was der Elternbeirat der Schule tatsächlich darf, wie er gewählt wird und wo seine Grenzen liegen.

Ein Schulgebäude aus Papier, davor ein Konferenztisch mit fünf leeren Namensschildern, daneben eine Wahlurne und eine Glocke
in 30 Sekunden

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Elternbeirat ist in mehreren Ländern ein Organ der Schule, nicht eine private Gruppe engagierter Eltern.
  • Er wirkt beratend an allem mit, was für die Schule von Bedeutung ist. Entscheiden kann er nicht.
  • Je nach Schulgröße hat er fünf bis zwölf Mitglieder, gewählt von allen Erziehungsberechtigten der Schule.
  • Er hat kein eigenes Vermögen. Wer Geld einsammeln und ausgeben will, braucht dafür einen anderen Rahmen.

Drei Gremien, ein Name

„Elternbeirat" ist einer der verwirrendsten Begriffe im Schulwesen, weil damit drei verschiedene Dinge gemeint sein können. Wer sucht, landet regelmäßig bei der falschen Ebene und wundert sich, warum nichts passt.

Gemeint istEbeneWo es so heißt
Das Gremium der Schule ganze Schule Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und andere. In NRW heißt dieselbe Ebene Schulpflegschaft
Das Gremium der Kita Kindertagesstätte bundesweit verbreitet, eigene Rechtsgrundlage je Land
Das Amt in der Klasse eine Klasse umgangssprachlich, gemeint ist die Elternvertretung der Klasse

Diese Seite beschreibt das Gremium der Schule. Für die Kita gibt es eine eigene Seite, weil dort andere Regeln gelten: Elternbeirat in der Kita. Und wenn ihr das Amt in eurer Klasse meint, steht es unter Elternvertreter und Klassenpflegschaft.

Faustregel: Betrifft es eine Klasse, ist es die Klassenpflegschaft. Betrifft es die Schule, ist es der Elternbeirat oder die Schulpflegschaft. Der Name wechselt mit dem Bundesland, die Ebene nicht.

Die Aufgaben

Der Elternbeirat ist in Bayern ausdrücklich ein Organ der Schule, keine private Initiative. Daraus folgt sein Auftrag: Er wirkt an allen Angelegenheiten beratend mit, die für die Schule von Bedeutung sind.

Kern

Vermitteln und vertiefen

Das Vertrauensverhältnis zwischen Lehrkräften und Elternschaft vertiefen. Klingt nach Präambel, ist aber die eigentliche Arbeit: In Konflikten zwischen Schule und Eltern ist der Beirat oft die einzige Stelle, die beide Seiten hört.

Kern

Interessen wahrnehmen

Die Interessen der Eltern für Bildung und Erziehung gegenüber der Schule vertreten, Wünsche und Anregungen aufnehmen und beraten.

dazu

Informieren

Informationsveranstaltungen zu Erziehungs- und Bildungsfragen anbieten. Der Teil, der am häufigsten liegen bleibt, und der mit der größten Wirkung.

dazu

Mitgestalten

Schulleben, Feste, Projekte, Hausordnung, Schulentwicklung. Überall dort, wo Eltern etwas beitragen können, ohne in den Unterricht hineinzureden.

Rechte und Grenzen

Der Elternbeirat berät, er entscheidet nicht. Das ist die wichtigste Grenze und gleichzeitig der häufigste Grund für Enttäuschung im Amt.

  • Anhörung und Beratung bei allem, was für die Schule Bedeutung hat
  • Information durch die Schulleitung über geplante Vorhaben
  • Eigene Veranstaltungen und eigene Themen auf der Tagesordnung
  • Bei bestimmten Vorhaben Einvernehmen, je nach Landesrecht

Nicht dazu gehören: Entscheidungen über Unterricht, Personal oder einzelne Schülerinnen und Schüler. Alles, was ein einzelnes Kind betrifft, ist Sache der Eltern dieses Kindes und nicht des Gremiums.

Ein Beirat, der früh gefragt wird, verändert mehr als einer mit Stimmrecht, der zu spät kommt. Deshalb ist die wichtigste Frage an die Schulleitung immer dieselbe: Wann steht das an, und wann hört ihr uns?

Zusammensetzung und Wahl

Gewählt wird von allen Erziehungsberechtigten der Schule, meist zu Beginn des Schuljahres und für ein oder zwei Jahre.

  1. Größe Fünf bis zwölf Mitglieder

    Die Zahl richtet sich nach der Schülerzahl. In Bayern steht sie in Art. 66 Abs. 1 BayEUG, andere Länder regeln es entsprechend.

  2. wählbar Alle Erziehungsberechtigten der Schule

    Ein Klassenamt ist keine Voraussetzung. Mehrere Kinder an der Schule geben nicht mehrere Stimmen.

  3. danach Vorsitz aus der Mitte

    Das Gremium wählt seinen Vorsitz selbst. Diese Person ist die Ansprechpartnerin der Schulleitung und sitzt in weiteren Gremien.

  4. unterbesetzt Es geht trotzdem weiter

    Finden sich weniger Kandidaten als Plätze, arbeitet das Gremium in kleinerer Besetzung. Das ist der Normalfall, nicht die Ausnahme.

Der Elternbeirat und das Geld

Der Punkt, an dem es in der Praxis regelmäßig unsauber wird. Als Organ der Schule hat der Elternbeirat kein eigenes Vermögen und keine Rechtsform. Er kann kein Konto führen, keine Verträge schließen und keine Beiträge erheben.

Trotzdem sammeln Elternbeiräte Geld ein: für das Sommerfest, für Geschenke, für Anschaffungen. Rechtlich hält dieses Geld dann eine Person, nicht das Gremium. Wer es hält, haftet dafür.

sauber

Über einen Förderverein

Eigene Rechtsform, eigenes Konto, Satzung, Kassenprüfung. Der einzige Rahmen, in dem größere Beträge dauerhaft sauber liegen. Wie man einen gründet.

heikel

Auf einem Privatkonto

Verbreitet und riskant: Das Geld gehört formal der Person, es fällt in deren Insolvenz und deren Erbe, und beim Wechsel muss alles neu aufgesetzt werden. Die Alternativen im Vergleich.

Für die Klassenebene

Was für den Beirat gilt, gilt für die Klasse genauso: Geld, das mehreren gehört, braucht eine Abrechnung, die alle einsehen können. Klimpo führt die Klassenkasse so, dass jede Familie ihren eigenen Stand sieht und am Schuljahresende ein Kassenbericht fertig dasteht, den man vorlegen kann.

Klasse anlegen Kassenbericht ansehen

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Elternbeirat und Klassenpflegschaft?

Die Ebene. Die Klassenpflegschaft ist die Versammlung der Eltern einer Klasse. Der Elternbeirat ist das Gremium der ganzen Schule, in dem die Klassen zusammenkommen.

Erschwerend kommt hinzu, dass die Länder verschiedene Namen verwenden. In Nordrhein-Westfalen heißt das Schulgremium Schulpflegschaft, in Bayern Elternbeirat. Gemeint ist dieselbe Ebene.

Was darf der Elternbeirat entscheiden?

Nichts allein. Er wirkt beratend mit an allem, was für die Schule von Bedeutung ist, und bei bestimmten Vorhaben ist sein Einvernehmen nötig. Die Entscheidung trifft die Schulleitung oder die Schulkonferenz.

Das klingt schwach und ist es nicht: Ein Gremium, das rechtzeitig gehört wird, verändert Vorhaben regelmäßig, bevor sie beschlossen werden. Wirkung entsteht durch Frühzeitigkeit, nicht durch Stimmrecht.

Wer darf in den Elternbeirat gewählt werden?

Alle Erziehungsberechtigten, die ein Kind an dieser Schule haben. Ein Amt in der Klasse ist keine Voraussetzung, und mehrere Kinder an der Schule geben keine mehreren Stimmen.

Ob Lehrkräfte der eigenen Schule kandidieren dürfen, regeln die Länder unterschiedlich. Fragt das vor der Wahl in der Schulleitung.

Wie viele Mitglieder hat ein Elternbeirat?

Je nach Schulgröße mindestens fünf und höchstens zwölf. Die genaue Zahl ergibt sich aus der Schülerzahl, in Bayern nach Art. 66 Abs. 1 BayEUG.

Gibt es mehr Kandidaten als Plätze, wird gewählt. Gibt es weniger, bleibt das Gremium unterbesetzt und arbeitet trotzdem. Letzteres ist der häufigere Fall.

Wer kandidiert, findet unter Als Elternbeirat vorstellen eine Vorlage für Aushang und Elternabend.

Darf der Elternbeirat eine eigene Kasse führen?

Er hat als Organ der Schule kein eigenes Vermögen, und öffentliche Schulen dürfen keine Beiträge erheben. In der Praxis sammeln Elternbeiräte trotzdem Geld ein, für Feste, Geschenke oder Anschaffungen.

Sauber wird das nur über einen anderen Rahmen: einen Förderverein, der Mitglied, Konto und Satzung hat. Wer ohne diesen Rahmen sammelt, macht das privat und haftet privat.

Muss der Elternbeirat Einnahmen versteuern?

Als Gremium ohne eigene Rechtsform kann er weder Konto noch Steuerpflicht haben, die Frage trifft also eigentlich die Person, die das Geld hält. Bei gelegentlichen Festen und Kuchenverkäufen zugunsten der Schule ist das unkritisch.

Anders wird es, wenn regelmäßig Umsätze entstehen. Dann gehört das in einen Verein, schon damit niemand privat dafür geradesteht.

Wie oft tagt der Elternbeirat?

In der Regel zwei- bis viermal im Schuljahr, dazu Anlässe wie Schulfest oder Baumaßnahmen. Die Sitzungen sind nicht öffentlich, und über jede wird eine Niederschrift gefertigt.

Für die Mitglieder gilt dieselbe Verschwiegenheit wie in der Klasse: Alles, was einzelne Personen persönlich betrifft, bleibt im Gremium. Mehr dazu unter Elternvertreter: Aufgaben, Rechte und Grenzen.

Woher die Angaben stammen

Klimpo ist keine Rechts- und keine Steuerberatung. Bei Streit oder größeren Beträgen fragt die Schulleitung, den Elternbeirat oder eine Beratungsstelle.

Geld, das mehreren gehört

Ob Beirat oder Klasse: Sobald Geld eingesammelt wird, braucht es eine Abrechnung, die jeder einsehen kann. Klimpo führt sie mit, zeigt jeder Familie ihren eigenen Stand und legt am Jahresende den Bericht vor.

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So sieht es aus

In der Klassenkasse

412,50 €

Noch offen

40,00 €

2 Familien

Greta M.bezahlt

Jonte B.Bezahlt

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