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Elternbeirat in der Kita: Aufgaben, Rechte und Wahl

In jedem Bundesland gibt es ihn, in fast jedem heißt er anders. Was das Gremium mitbestimmen darf, wo es nur angehört wird und wie ihr mit Festgeldern sauber umgeht.

Ein kleiner Kita-Stuhl neben einem runden Tisch mit Bauklötzen, einem Becher mit Stiften und einem Notizblock
in 30 Sekunden

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Mitwirkungsrecht der Eltern ist in allen Bundesländern gesetzlich geregelt, aber in jedem anders und unter anderem Namen.
  • Der Beirat hat Informations-, Anhörungs- und Beratungsrechte. Entscheiden darf er in der Regel nicht.
  • In einigen Ländern gibt es echte Zustimmungsrechte, etwa in Nordrhein-Westfalen, Thüringen und Sachsen-Anhalt.
  • Der Beirat hat kein eigenes Konto. Wer Festgelder hält, hält sie privat und haftet privat.

Wie es in eurem Land heißt

Das Recht der Eltern auf Mitwirkung ist in allen Bundesländern gesetzlich festgelegt. Nur heißt das Gremium fast überall anders, und die Rechte unterscheiden sich mit dem Namen. Das ist der Hauptgrund, warum die Suche nach Antworten so oft ins Leere läuft: Man liest die Regeln eines anderen Landes.

BezeichnungWo
Elternbeirat Bayern, Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Hessen, Sachsen
Elternrat Mecklenburg-Vorpommern
Elternvertretung Schleswig-Holstein, zunächst auch Berlin und Hamburg
Elternausschuss Rheinland-Pfalz
Kindertagesstätten-Ausschuss Brandenburg, gemischt besetzt
Kuratorium Sachsen-Anhalt, gemischt besetzt
Rat der Kindertageseinrichtung Nordrhein-Westfalen, zusätzlich zum Elternbeirat

Sucht nicht nach „Elternbeirat Kita", sondern nach dem Namen aus eurem Landesgesetz. Das erspart die Hälfte der Missverständnisse, bevor sie entstehen.

Aufgaben und Themen

Der Beirat ist die Verbindung zwischen Elternschaft, Leitung und Träger. Seine Themen sind breiter, als die meisten annehmen.

Information

Worüber ihr informiert werdet

  • bauliche und sächliche Ausstattung
  • organisatorische und finanzielle Angelegenheiten
  • Höhe der Elternbeiträge
  • Umfang der Personalausstattung
  • Einstellung und Kündigung von Fachkräften
Praxis

Woran ihr tatsächlich arbeitet

  • Feste und Aktionen organisieren
  • Anliegen aus der Elternschaft bündeln
  • zwischen Eltern und Leitung vermitteln
  • Anschaffungen anregen und finanzieren helfen

Die linke Spalte ist euer Recht, die rechte euer Alltag. Beides gehört zusammen: Wer die Zahlen der Einrichtung kennt, kann bei Anschaffungen sinnvoll helfen statt zu raten.

Was ihr wirklich dürft

Der häufigste Konflikt im Amt entsteht aus einer Erwartung, die das Gesetz nicht deckt. Der Beirat berät, er entscheidet nicht.

Regelfall

Information, Anhörung, Beratung

Ihr müsst informiert werden, ihr müsst gehört werden, und ihr dürft beraten. Entscheidungskompetenzen hat der Beirat in der Regel nicht: Sie gelten als unvereinbar mit der pädagogischen Eigenverantwortung der Fachkräfte und dem Entscheidungsrecht des Trägers.

Ausnahme

Zustimmung und Einvernehmen

Einige Länder gehen weiter. Zustimmungs- oder Einvernehmensrechte kennen unter anderem Nordrhein-Westfalen (§ 10 KiBiz), Thüringen und Sachsen-Anhalt; Sachsen sieht ein Einvernehmen bei den Kosten von Zusatzangeboten vor. Prüft euer Landesgesetz, bevor ihr es abschreibt.

Ein Recht auf Anhörung wirkt nur, wenn es rechtzeitig ausgeübt wird. Fragt bei jedem Vorhaben zuerst nach dem Zeitplan, nicht nach dem Inhalt.

Wahl und Amtszeit

Gewählt wird meist zu Beginn des Kita-Jahres, häufig gruppenweise, mit einer Amtszeit von einem Jahr. Wählbar sind alle Erziehungsberechtigten, deren Kind die Einrichtung besucht.

  1. erster Elternabend Wahl in der Gruppe

    In vielen Ländern wählt jede Gruppe ihre Vertretung, aus denen sich der Beirat der Einrichtung zusammensetzt.

  2. danach Konstituierung

    Der Beirat wählt aus seiner Mitte den Vorsitz. Diese Person ist die Ansprechpartnerin der Leitung und sitzt gegebenenfalls im Rat der Einrichtung.

  3. im Jahr Zwei bis vier Sitzungen

    Dazu Anlässe wie Feste, Bauvorhaben oder Beitragsänderungen. Über jede Sitzung gehört eine kurze Niederschrift geschrieben, schon damit Zusagen nachweisbar bleiben.

Geld: Feste, Spenden, Kasse

Fast jeder Elternbeirat hält irgendwann Geld: Einnahmen vom Sommerfest, Spenden, eingesammelte Beiträge für ein Abschiedsgeschenk. Rechtlich ist das heikler, als es sich anfühlt.

der Kern

Das Gremium kann kein Konto haben

Ein Elternbeirat ist keine juristische Person. Er kann keine Verträge schließen, kein Konto eröffnen und nichts besitzen. Was eingesammelt wird, liegt bei einer Person und gehört formal dieser Person, mit allem, was daran hängt: Es fällt in ihre Insolvenz, in ihr Erbe, und beim Wechsel muss alles neu aufgesetzt werden.

  • Kleine Beträge über ein Kita-Jahr: in der Praxis unkritisch, aber führt eine einfache Aufstellung und legt sie am Ende vor
  • Regelmäßige Einnahmen oder größere Beträge: gehören in einen Förderverein mit Satzung, Konto und Kassenprüfung
  • Nie auf dem eigenen Girokonto vermischen: Legt mindestens ein eigenes Unterkonto an, sonst ist am Jahresende nicht mehr zu trennen, was wem gehört

Auch vor der Schule

Was in der Klassenkasse gilt, gilt im Elternbeirat genauso: Geld, das mehreren gehört, braucht eine Abrechnung, die alle einsehen können, und einen Stand, der sich nicht tippen lässt. Klimpo führt eine gemeinsame Kasse mit Beiträgen, Ausgaben und Belegen, zeigt jeder Familie nur ihren eigenen Stand und legt am Ende einen Bericht vor, den man vorzeigen kann. Das lässt sich für eine Kita-Gruppe genauso anlegen wie für eine Klasse.

Gruppe anlegen Kassenbericht ansehen

Häufige Fragen

Wie heißt das Gremium bei uns?

Das hängt am Bundesland. Elternbeirat heißt es in Bayern, Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Hessen und Sachsen. In Mecklenburg-Vorpommern ist es der Elternrat, in Rheinland-Pfalz der Elternausschuss, in Schleswig-Holstein die Elternvertretung.

Brandenburg und Sachsen-Anhalt kennen gemischt besetzte Gremien, in denen auch Träger und Fachkräfte sitzen. Die vollständige Übersicht steht oben auf dieser Seite.

Was darf der Elternbeirat in der Kita entscheiden?

In der Regel nichts allein. Er hat ein Recht auf Information, Anhörung und Beratung. Die Entscheidung liegt beim Träger und, in pädagogischen Fragen, bei den Fachkräften.

Das ist kein Versehen, sondern Absicht: Entscheidungskompetenzen des Beirats gelten als unvereinbar mit der pädagogischen Eigenverantwortung der Fachkräfte. In einigen Ländern gibt es aber Zustimmungs- oder Einvernehmensrechte, etwa in NRW nach § 10 KiBiz.

Worüber muss uns die Kita informieren?

Über alles, was die Einrichtung betrifft. Dazu zählen ausdrücklich auch Themen, bei denen Eltern selten nachfragen: die bauliche und sächliche Ausstattung, organisatorische und finanzielle Angelegenheiten einschließlich der Höhe der Elternbeiträge, der Umfang der Personalausstattung sowie Einstellung und Kündigung von Fachkräften.

Besonders der letzte Punkt überrascht viele Beiräte. Er bedeutet nicht, dass ihr mitentscheidet, aber dass ihr es erfahren dürft.

Wer darf in den Elternbeirat gewählt werden?

Alle Erziehungsberechtigten, deren Kind die Einrichtung besucht. Gewählt wird meist zu Beginn des Kita-Jahres, häufig gruppenweise, mit einer Amtszeit von einem Jahr.

Wie viele Mitglieder es gibt und ob je Gruppe gewählt wird, regelt das Landesrecht oder die Satzung des Trägers. Fragt danach vor der Wahl, nicht danach.

Für die Kandidatur gibt es eine Vorlage: Als Elternbeirat vorstellen, mit je einer Fassung für Aushang, Elternabend und Leitung.

Dürfen wir als Elternbeirat Geld einsammeln?

Einsammeln ja, das passiert überall: für Sommerfest, Abschiedsgeschenke, Anschaffungen. Das Gremium hat aber keine eigene Rechtsform und damit kein eigenes Konto. Das Geld liegt also bei einer Person und gehört formal dieser Person.

Für kleine Beträge über ein Kita-Jahr ist das üblich. Wächst es, gehört es in einen Förderverein mit Satzung und Konto. Die Wege im Vergleich stehen unter Konto für die Kasse.

Müssen wir Einnahmen aus dem Sommerfest versteuern?

Ein Gremium ohne Rechtsform kann nicht Steuerschuldner sein, die Frage trifft also die Person, die das Geld hält. Bei gelegentlichen Festen und Kuchenverkäufen zugunsten der Einrichtung ist das in der Praxis unkritisch.

Sobald regelmäßig Umsätze entstehen oder größere Beträge zusammenkommen, gehört das in einen Verein. Nicht wegen des Finanzamts allein, sondern damit niemand privat dafür geradesteht.

Was ist der Unterschied zum Elternbeirat der Schule?

Die Rechtsgrundlage. Der Kita-Beirat steht im Landesrecht zur Kindertagesbetreuung, der Schulbeirat im Schulgesetz. Daraus folgen andere Rechte, andere Gremien und andere Ansprechpartner: In der Kita ist es der Träger, in der Schule die Schulleitung.

Was für die Schule gilt, steht unter Elternbeirat: Aufgaben, Rechte und Wahl.

Woher die Angaben stammen

  • Deutscher Bildungsserver: Elternmitwirkung in der Kita · Bezeichnungen und Mitwirkungsrechte im Ländervergleich
  • § 10 KiBiz Nordrhein-Westfalen · Beispiel für ein Land mit Zustimmungsrecht des Elternbeirats
  • Landesgesetze zur Kindertagesbetreuung · Zuständig ist jeweils das Landesrecht, nicht das Schulgesetz

Klimpo ist keine Rechts- und keine Steuerberatung. Bei Streit oder größeren Beträgen fragt die Schulleitung, den Elternbeirat oder eine Beratungsstelle.

Festkasse, ohne Zettelwirtschaft

Sommerfest, Geschenke, Anschaffungen: Auch in der Kita kommt Geld zusammen, das mehreren gehört. Klimpo hält fest, wer eingezahlt hat und wofür es ausgegeben wurde, und am Ende steht die Abrechnung fertig da.

  • Kostenlos für Klassen, ohne Abo und ohne Werbung
  • Kein Bankzugang, keine Zahlungsabwicklung
  • Nichts zu installieren, läuft im Browser

So sieht es aus

In der Klassenkasse

412,50 €

Noch offen

40,00 €

2 Familien

Greta M.bezahlt

Jonte B.Bezahlt

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