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Lernmittelfreiheit: wer zahlt was in der Schule

Schulbücher zahlt das Land, den Ranzen die Familie. Die Tabelle, die sagt, wo die Klassenkasse anfängt und wo sie aufhört.

Ein Stapel Schulbücher mit Bibliotheksaufkleber, daneben geklammerte Kopien, Radiergummi und Bleistift
in 30 Sekunden

Das Wichtigste in Kürze

  • Lernmittelfreiheit heißt: Schulbücher und Lernmittel zahlt das Land, nicht die Familie.
  • Wie weit sie reicht, ist Ländersache. Manche Länder stellen alles, andere verlangen einen Eigenanteil.
  • Nicht darunter fallen persönliche Dinge: Ranzen, Hefte, Stifte, Sportzeug.
  • Was das Land zahlt, darf die Klassenkasse nicht ersetzen. Wer es trotzdem tut, subventioniert den Schulträger.
  • Für Familien mit Anspruch gibt es rund 200 Euro Schulbedarf im Jahr aus dem Bildungspaket.

Wer zahlt was

Die Tabelle, die sonst nirgends steht. Sie beantwortet die Frage, die vor jeder Ausgabe kommt: Ist das überhaupt unsere Sache?

GegenstandWer zahltAnmerkung
Schulbücher Das Land Kern der Lernmittelfreiheit. In manchen Ländern gegen einen Eigenanteil oder als Leihe.
Arbeitshefte zum Verbrauch Je nach Land Uneinheitlich. Einige Länder zählen sie zu den Lernmitteln, andere zum persönlichen Bedarf.
Kopien im Unterricht Das Land Gehören zum Unterricht. Ein pauschales Kopiergeld ist in den meisten Ländern unzulässig.
Digitale Lernmittel und Lizenzen Das Land Wie Schulbücher zu behandeln, wenn sie den Unterricht tragen.
Schulranzen, Hefte, Stifte Die Familien Persönlicher Bedarf. Dafür gibt es das Schulbedarfspaket.
Sportzeug und Schwimmsachen Die Familien Persönlicher Bedarf, auch wenn der Unterricht sie voraussetzt.
Taschenrechner, Atlas, Wörterbuch Je nach Land Oft Leihgabe der Schule. Wo nicht, ist es persönlicher Bedarf.
Bastelmaterial für die Klasse Die Klassenkasse Nicht Lernmittel und nicht persönlich. Der klassische Fall für die Klassenkasse.
Eintritte bei Ausflügen Die Familien Zahlen die Familien, für Berechtigte übernimmt es das Bildungspaket.
Möbel, Technik, Ausstattung Der Schulträger Sache des Schulträgers. Weder Eltern noch Klassenkasse.

Die einfache Regel für den Zweifelsfall: Gehört es zum Unterricht, zahlt das Land. Gehört es einem Kind allein, zahlt die Familie. Alles dazwischen ist Klassenkasse.

Warum es überall anders ist

Schule ist Ländersache, und die Lernmittelfreiheit ist der Teil, an dem das am deutlichsten wird. Drei Modelle stehen nebeneinander.

Vollständig frei

Das Land stellt alle Lernmittel, meist als Leihe. Die Bücher gehören der Schule und werden am Jahresende zurückgegeben.

Mit Eigenanteil

Ein fester Betrag je Schuljahr, oft zwischen 30 und 100 Euro. Familien mit Anspruch auf Sozialleistungen sind davon befreit.

Ausleihe gegen Gebühr

Die Bücher werden gegen ein Entgelt geliehen, das unter dem Kaufpreis liegt. Wer will, kauft stattdessen selbst.

Was überall gilt

Familien mit Anspruch auf Grundsicherungsgeld, Sozialhilfe, Wohngeld oder Kinderzuschlag sind von Eigenanteilen und Leihgebühren befreit. Das muss beantragt werden und passiert nicht von selbst.

Wo die Klassenkasse aufhört

Eine gut geführte Klassenkasse springt nicht überall ein, wo Geld fehlt. Drei Grenzen, die sie einhalten sollte, und der Grund dafür.

  1. Grenze 1 Nicht für das, was das Land zahlt

    Schulbücher, Kopien, digitale Lizenzen. Springt die Klassenkasse ein, verschwindet die Lücke aus der Statistik, und die Unterfinanzierung wird unsichtbar. Der Weg führt über die Elternvertretung, nicht über den Kassenwart.

  2. Grenze 2 Nicht für Ausstattung der Schule

    Möbel, Technik, Renovierung. Das ist Sache des Schulträgers. Wenn die Elternschaft etwas anschaffen will, gehört es in den Förderverein, der es ordentlich verbuchen und eine Spendenquittung ausstellen kann. Warum ein Verein das besser kann.

  3. Grenze 3 Nicht für einzelne Kinder auf Dauer

    Ein einmaliger Zuschuss für einen Ausflug ist selbstverständlich. Wer dauerhaft die Ausstattung eines Kindes trägt, ersetzt eine Sozialleistung, die es gibt und die niemandem etwas kostet. Was der Staat übernimmt.

Das ist keine Härte gegenüber der Schule. Eine Klassenkasse, die stillschweigend Landesaufgaben finanziert, macht die Lücke unsichtbar und verlängert sie damit.

Häufige Fragen

Was bedeutet Lernmittelfreiheit?

Dass die Mittel, mit denen unterrichtet wird, nicht von den Familien bezahlt werden. Gemeint sind vor allem Schulbücher, dazu je nach Land Arbeitshefte, digitale Lizenzen und Nachschlagewerke.

Sie ist Ländersache und deshalb nirgends gleich. Manche Länder stellen alles kostenlos, andere verlangen einen Eigenanteil oder geben die Bücher nur leihweise aus. Was bei euch gilt, steht im Schulgesetz eures Landes, und das Sekretariat weiß es schneller als jede Suche.

Ist Kopiergeld erlaubt?

In den meisten Ländern nicht als Pflichtbeitrag. Kopien für den Unterricht gehören zum Unterricht, und der ist kostenfrei.

Was es gibt, sind freiwillige Beiträge. Der Unterschied ist nicht das Geld, sondern das Wort: Ein freiwilliger Beitrag darf erbeten, aber nicht eingefordert werden, und ein Kind, dessen Familie nicht zahlt, darf keine Nachteile haben. Wo Kopiergeld wie eine Gebühr behandelt wird, lohnt eine Nachfrage bei der Schulleitung.

Muss die Klassenkasse Schulbücher bezahlen?

Nein, und sie sollte es auch nicht. Was das Land zu zahlen hat, bleibt Sache des Landes.

Springt die Klassenkasse ein, verschwindet das Problem aus der Statistik und die Unterfinanzierung wird unsichtbar. Der richtige Weg führt über die Schulleitung und die Elternvertretung, nicht über den Kassenwart.

Wofür ist die Klassenkasse dann da?

Für das, was weder Lernmittel noch persönlicher Bedarf ist: Bastelmaterial, Zutaten fürs Backen, kleine Ausflüge, Klassenfeste, ein Abschiedsgeschenk.

Das ist die saubere Abgrenzung, und sie hilft im Zweifel bei jeder Ausgabe: Wenn es zum Unterricht gehört, zahlt das Land. Wenn es nur einem Kind gehört, zahlt die Familie. Alles dazwischen ist Klassenkasse. Was üblich ist.

Was ist, wenn die Schule etwas verlangt, das sie nicht darf?

Fragt zuerst nach, freundlich und schriftlich. In vielen Fällen ist es gewachsene Gewohnheit und niemandem bewusst.

Hilft das nicht, ist die Elternvertretung zuständig, danach die Schulleitung und zuletzt die Schulaufsicht des Landes. Das ist selten nötig: Die meisten Schulen korrigieren es, sobald jemand es anspricht.

Gibt es Geld für Ranzen, Hefte und Stifte?

Ja, für Familien mit Anspruch. Das Schulbedarfspaket zahlt rund 200 Euro im Schuljahr, aufgeteilt auf zwei Raten. Der Betrag steigt jährlich.

Wer schon Grundsicherungsgeld bezieht, bekommt ihn meist ohne eigenen Antrag. Bei Wohngeld und Kinderzuschlag muss er beantragt werden. Wie das läuft.

Dürfen Eltern zu Spenden aufgefordert werden?

Gebeten ja, aufgefordert nein. Der Unterschied liegt darin, ob ein Nein folgenlos bleibt.

Praktisch heißt das: keine Listen mit Namen, keine Nachfrage im Plenum, keine Unterscheidung zwischen Kindern, deren Eltern gezahlt haben, und den anderen. Wer das einhält, darf sammeln, und die meisten Familien machen gern mit.

Woher die Angaben stammen

  • Schulgesetze der Länder, Abschnitte zur Lernmittelfreiheit · Umfang und Eigenanteile, je Land verschieden
  • Art. 7 Grundgesetz · Schulwesen unter Aufsicht des Staates, Zuständigkeit der Länder
  • § 28 Abs. 3 SGB II · Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf
  • Erlasse der Länder zu Zuwendungen und Sammlungen an Schulen · Grenzen für Geldsammlungen

Klimpo ist keine Rechts- und keine Steuerberatung. Bei Streit oder größeren Beträgen fragt die Schulleitung, den Elternbeirat oder eine Beratungsstelle.

Damit sichtbar bleibt, wofür das Geld ging

In Klimpo steht jede Ausgabe mit Zweck und Beleg. Am Jahresende sieht jede Familie, wofür ihr Beitrag verwendet wurde, und die Frage, ob das überhaupt Sache der Klassenkasse war, stellt sich gar nicht erst.

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So sieht es aus

In der Klassenkasse

412,50 €

Noch offen

40,00 €

2 Familien

Greta M.bezahlt

Jonte B.Bezahlt

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