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Ist der Elternabend Pflicht? Wer kommen muss und wer darf

Für Eltern besteht keine Anwesenheitspflicht. Trotzdem lohnt sich der Abend, und trotzdem gibt es Regeln: wer einlädt, wer mitkommen darf und wie eine Absage aussieht.

Zwei leere Stühle nebeneinander, einer zurückgeschoben, daneben ein Kalenderblatt mit umgeknickter Ecke und eine Tasse
in 30 Sekunden

Das Wichtigste in Kürze

  • Für Eltern gibt es keine Anwesenheitspflicht. Niemand kann euch zwingen zu kommen, und es hat keine Folgen für euer Kind.
  • Schule und Eltern sollen partnerschaftlich zusammenwirken. Das ist ein Auftrag, keine Pflicht mit Sanktion.
  • Kommen dürfen die Erziehungsberechtigten. Eine Stimme gibt es je Kind, nicht je Person.
  • Eine Absage ist nicht nötig, hilft aber bei der Planung und dabei, das Protokoll zu bekommen.

Muss man hingehen?

Nein. Für Eltern besteht keine Pflicht, am Elternabend teilzunehmen. Wer nicht kommt, muss sich nicht rechtfertigen, und es hat keine Folgen, auch nicht für das Kind.

keine Pflicht

Der Elternabend

Eine Sitzung der Elternschaft. Teilnahme ist freiwillig, Fernbleiben folgenlos. Beschlüsse gelten trotzdem für alle, deshalb solltet ihr das Protokoll bekommen.

anders

Das Gespräch über euer Kind

Lädt die Schule euch wegen eures Kindes ein, ist das etwas anderes. Auch dort besteht kein Zwang, aber es geht um eine Sache, die sich ohne euch nicht klären lässt.

Das Schulgesetz formuliert es als Auftrag an beide Seiten: Schule und Eltern wirken bei der Verwirklichung der Bildungs- und Erziehungsziele partnerschaftlich zusammen. Ein Auftrag ist keine Pflicht mit Sanktion, und er richtet sich auch an die Schule.

Wer nicht kommen kann, hat keinen Grund für ein schlechtes Gewissen. Wer nicht kommen will, sollte sich das Protokoll schicken lassen: Beschlossen wird auch ohne euch.

Wer einlädt und wer kommen darf

FrageAntwort
Wer lädt ein? Die Elternvertretung, beim ersten Abend im Jahr oft die Klassenleitung. Bei Wahlen schriftlich, mit sieben Tagen Frist
Wer darf teilnehmen? Die Eltern und Erziehungsberechtigten der Klasse, dazu die Klassenleitung. Ab Klasse 7 auf Einladung auch die Klassensprecher
Wer darf abstimmen? Die Erziehungsberechtigten, eine Stimme je Kind. Nicht je anwesender Person
Neue Partner, Großeltern? Als Begleitung oder in eurem Auftrag in aller Regel ja. Mitstimmen nur, wer erziehungsberechtigt ist
Ist es öffentlich? Nein. Sitzungen der Mitwirkungsgremien sind nicht öffentlich

Wenn jemand anderes euch vertritt, sagt es der Klassenleitung vorher. Das erspart die unangenehme Frage an der Tür.

Absagen

Eine Absage ist nicht vorgeschrieben. Sie hilft aber der Planung, und sie hat einen Nebeneffekt, den viele übersehen: Sie ist der einfachste Weg, das Protokoll zu bekommen.

reicht völlig

Ein Satz

„Ich kann am Dienstag leider nicht teilnehmen. Schickt mir bitte das Protokoll. Wenn es um die Klassenkasse geht, bin ich mit einem Beitrag bis [Betrag] einverstanden."

Der letzte Halbsatz ist der nützlichste. Wer nicht da ist und trotzdem sagt, was für ihn geht, verhindert, dass etwas über seinen Kopf hinweg beschlossen wird, und ermöglicht der Runde eine Entscheidung.

Eine Absage braucht keine Begründung. „Ich kann nicht" ist vollständig, und niemand hat einen Anspruch auf mehr.

Was ihr verpasst

Nachdem das Nein steht: Es gibt drei Dinge, die auf einem Elternabend entschieden werden und die euch danach ein Jahr lang betreffen.

  • Die Ämter. Wer nicht da ist, wird gelegentlich trotzdem gewählt. Das ist zulässig, wenn die Person vorher zugestimmt hat
  • Das Geld. Höhe des Beitrags, geplante Anschaffungen, Zuschüsse aus der Kasse. Danach ist es beschlossen
  • Die Fahrt. Ziel, Zeitraum, Preisrahmen. Wer später merkt, dass es zu teuer wird, diskutiert gegen einen Beschluss. Was Fahrten kosten

Deshalb ist die zweitbeste Lösung nach dem Kommen nicht das Fernbleiben, sondern die Absage mit einer Meinung dazu.

Für die, die nie dabei sein können

In jeder Klasse gibt es Familien, die es zeitlich nie schaffen. Für sie ist der Elternabend der einzige Moment, in dem sie erfahren, wie die Kasse steht — und den verpassen sie. Klimpo zeigt jeder Familie ihren eigenen Stand jederzeit, ohne Nachfrage und ohne dass jemand den Stand der anderen sieht.

Klasse anlegen Ablauf des Abends

Häufige Fragen

Ist der Elternabend Pflicht?

Nein. Es gibt keine Anwesenheitspflicht für Eltern, und das Fernbleiben hat keine Folgen, weder für euch noch für euer Kind.

Das Schulgesetz verlangt, dass Schule und Eltern partnerschaftlich zusammenwirken. Das ist ein Auftrag an beide Seiten, keine Regel mit Sanktion. Anders ist es nur bei einem Gesprächstermin, zu dem die Schule euch wegen eures Kindes einlädt: Dem solltet ihr folgen, auch wenn auch dort kein Zwang besteht.

Muss ich mich abmelden, wenn ich nicht komme?

Müssen nicht. Es hilft aber allen: Wer weiß, wie viele kommen, plant den Raum richtig und weiß, ob eine Wahl stattfinden kann.

Ein Satz genügt: „Ich kann am Dienstag leider nicht, schickt mir bitte das Protokoll." Damit habt ihr gleichzeitig sichergestellt, dass ihr erfahrt, was besprochen wurde.

Darf mein neuer Partner statt meiner kommen?

Teilnehmen und zuhören: in aller Regel ja, als eure Begleitung oder in eurem Auftrag. Mitstimmen darf nur, wer erziehungsberechtigt ist.

Wenn ihr nicht kommen könnt und jemand anderes euch vertreten soll, sagt es der Klassenleitung vorher kurz. Das erspart die unangenehme Situation, dass an der Tür gefragt wird, wer das ist.

Wer lädt zum Elternabend ein?

Beim ersten Abend im Schuljahr die bisherige Elternvertretung oder, wenn es keine gibt, die Klassenleitung. Danach in der Regel die gewählte Elternvertretung.

Für die Sitzung mit Wahl gilt: schriftlich, mit mindestens sieben Tagen Frist. Alles zur Einladung mit Vorlage steht unter Einladung zum Elternabend.

Können beide Elternteile kommen?

Ja, beide dürfen teilnehmen. Beim Abstimmen zählt trotzdem nur eine Stimme je Kind: „Die Eltern haben für jedes Kind gemeinsam eine Stimme."

Das gilt auch für getrennt lebende Eltern. Kommen beide, müssen sie sich bei einer Wahl einigen. Mehr dazu unter Elternvertreter wählen.

Dürfen Kinder mitkommen?

Das entscheidet die Schule, und viele erlauben es nicht: Es wird über Dinge gesprochen, die Kinder nichts angehen, und über Geld.

Ab Klasse 7 können Klassensprecherinnen und Klassensprecher beratend teilnehmen, das ist etwas anderes. Mehr unter Klassensprecher.

Was passiert, wenn kaum jemand kommt?

Der Abend findet trotzdem statt, und gewählt werden kann auch. Eine Mindestzahl gibt es in der Regel nicht.

Unangenehm wird es anders herum: Wer nicht da war, hat trotzdem mitzutragen, was beschlossen wurde. Deshalb muss das Protokoll an alle gehen, nicht nur an die Anwesenden. Mehr unter Protokoll vom Elternabend.

Woher die Angaben stammen

Klimpo ist keine Rechts- und keine Steuerberatung. Bei Streit oder größeren Beträgen fragt die Schulleitung, den Elternbeirat oder eine Beratungsstelle.

Auch ohne Elternabend auf dem Laufenden

Wer nie zum Elternabend kommt, erfährt nie, wie die Kasse steht. Klimpo zeigt jeder Familie ihren eigenen Stand jederzeit, und die Abrechnung am Jahresende sieht jeder, nicht nur die Anwesenden.

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So sieht es aus

In der Klassenkasse

412,50 €

Noch offen

40,00 €

2 Familien

Greta M.bezahlt

Jonte B.Bezahlt

Passt dazu

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