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Kuchenverkauf in der Schule: Erlaubnis, Hygiene, Mengen

Was ihr vorher klären müsst, welche Hygieneregeln wirklich gelten und wie viel Kuchen ihr braucht. Mit Zutatenzettel und Preisschildern zum Ausdrucken.

Ein Klapptisch mit drei Stücken Blechkuchen, davor eine Kuchenzange, eine Geldkassette mit Münzen und ein leeres Schild
in 30 Sekunden

Das Wichtigste in Kürze

  • Beim gelegentlichen Verkauf auf einem Schulfest greift die Allergenkennzeichnungspflicht nicht. Bei regelmäßigem Verkauf schon.
  • Die wichtigste Hygieneregel ist einfach: nichts, was gekühlt werden müsste. Keine Sahne, keine Creme mit rohem Ei.
  • Rechnet mit einem Blech je vier bis fünf Familien und rundet die Preise auf halbe Euro.
  • Ein Kuchenbasar bringt 150 bis 400 Euro und kostet zehn bis sechzehn Stunden Elternzeit.

Zutatenzettel und Preisschilder

Zwei Blätter: sechs Zutatenzettel zum Ausschneiden, die jede backende Familie ausfüllt und zum Kuchen legt, dazu acht Preisschilder für den Stand.

Kostenlos, ohne Anmeldung. Weitergeben und verändern erlaubt, verkaufen nicht.

Ein Zettel je Kuchen, nicht eine Liste am Stand. Sonst weiß nach zwanzig Minuten niemand mehr, welche Angabe zu welchem Blech gehört.

Was ihr vorher klärt

FrageWer antwortet
Dürfen wir auf dem Schulgelände verkaufen? Die Schulleitung. Viele Schulen haben eine feste Regelung
Wo darf der Stand stehen? Hausmeisterin oder Hausmeister. Strom und Wasser gleich mitfragen
Braucht es eine Anmeldung? Außerhalb des Schulgeländes das Ordnungsamt, auf Privatgrund der Eigentümer
Gibt es örtliche Hygieneauflagen? Das Gesundheitsamt. Ein Anruf kostet fünf Minuten und gilt verbindlich
Wohin mit dem Geld? In die Klassenkasse oder über den Förderverein. Die Wege im Vergleich

Hygiene: was gilt, was nicht

Hier kursieren mehr Halbwahrheiten als bei jedem anderen Thema. Zwei Entwarnungen und eine Regel, die wirklich zählt.

Entwarnung

Keine Kennzeichnungspflicht

Bei gelegentlicher Abgabe durch Privatpersonen greift die Allergenkennzeichnung nicht. Schulfest, Kindergartenfest, Wohltätigkeitsbasar: alles befreit. Pflicht wird es erst bei Kontinuität, etwa einem Stand auf dem Wochenmarkt.

Entwarnung

Meist keine Belehrung nötig

Die Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz betrifft Personen, die regelmäßig mit Lebensmitteln arbeiten. Für eine einmalige Aktion genügt in der Regel ein kurzer Hinweis an die Helfenden.

die eine Regel

Nichts, was gekühlt werden müsste

Keine Sahne, keine Cremes mit rohem Ei, kein Tiramisu, kein Käsekuchen, der stundenlang in der Sonne steht. Rührkuchen, Muffins, Blechkuchen und Kekse sind unproblematisch. Der Grund ist einfach: Eine durchgehende Kühlkette könnt ihr an einem Stand nicht garantieren, und genau die wäre bei leicht verderblicher Ware vorgeschrieben.

Am Stand

  • Mit Zange oder Handschuhen ausgeben, nicht mit bloßen Händen
  • Ware abdecken, solange sie nicht ausgegeben wird. Folie genügt und ersetzt in der Praxis den Spuckschutz
  • Wer krank ist, steht nicht am Stand. Auch nicht kurz
  • Geld und Kuchen trennen: eine Person kassiert, eine gibt aus

Die letzte Regel wird am häufigsten übergangen und ist die sichtbarste: Wer Geld anfasst und danach Kuchen, verliert Kunden schneller als durch jeden Preis.

Mengen, Preise, Ertrag

GrößeRichtwert
Blecheeines je vier bis fünf Familien
Stücke je Blech20 bis 24, wenn ihr vorher schneidet
Preis je Stück1,00 bis 2,00 €, meist 1,50 €
Wechselgeldmindestens 30 € in Münzen
Ertrag insgesamt150 bis 400 €
Aufwand10 bis 16 Stunden Elternzeit

Steht der Verkauf im Rahmen eines Schulfests, hängt der Ertrag auch am Fest selbst. Ideen dafür stehen unter Schulfest: Ideen. Im Übrigen hängt er fast nur an einer Zahl: wie viele Familien wirklich backen. Deshalb ist die Liste wichtiger als das Rezept. Fragt namentlich und schriftlich, nicht per Sammelaufruf im Chat, und schneidet die Kuchen vorher, sonst dauert die Ausgabe dreimal so lang.

Schneidet vor dem Verkauf. Ein Blech, das am Stand geschnitten wird, kostet euch mehr Zeit als das Backen.

Der Stand

  1. zwei Wochen vorher Backliste herumgeben

    Namentlich, mit Feld für den Kuchen. Dazu die Zutatenzettel verteilen, damit sie ausgefüllt mitkommen.

  2. eine Woche vorher Schichtplan und Material

    Zwei Personen je Schicht, eine kassiert, eine gibt aus. Material: Tisch, Kasse mit Wechselgeld, Zange, Servietten, Folie, Müllsack.

  3. am Tag Aufbauen und schneiden

    Eine Stunde vorher. Preisschilder aufstellen, Zutatenzettel neben die Bleche legen, alles abdecken.

  4. danach Zählen und eintragen

    Zu zweit zählen, den Betrag noch am selben Tag in die Kasse eintragen. Reste gehen nicht in die Mülltonne, sondern ins Lehrerzimmer.

Danach

Der Erlös gehört allen, also gehört er auch nachvollziehbar festgehalten: Einnahme mit Datum und Zweck, und am Schuljahresende sichtbar in der Abrechnung. Klimpo trägt die Einnahme ein und zeigt sie im Kassenbericht, ohne dass jemand am Jahresende Zettel zusammensuchen muss.

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Häufige Fragen

Müssen wir die Allergene kennzeichnen?

Bei einem gelegentlichen Verkauf nicht. Die EU hat ausdrücklich klargestellt, dass die Kennzeichnungspflicht „gelegentliche" Anbieter nicht betreffen soll. Dazu zählen Schul- und Kindergartenfeste, Wohltätigkeitsbasare und einmalige Märkte.

Pflicht wird es bei Kontinuität: ein Stand auf dem Wochenmarkt, ein jährlich wiederkehrender Verkauf, ein Weihnachtsmarktstand über mehrere Tage.

Macht es trotzdem. Nicht wegen der Vorschrift, sondern weil ein Kind mit Allergie sonst nichts essen kann. Ein Zettel je Kuchen genügt.

Brauchen wir eine Hygienebelehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz?

Für eine einmalige Aktion in der Regel nicht. Die Belehrung betrifft Personen, die regelmäßig mit Lebensmitteln arbeiten.

Was bleibt: Wer krank ist, steht nicht am Stand, und die Helfenden sollten einmal kurz auf die Grundregeln hingewiesen werden. Bei leicht verderblicher Ware müsste eine durchgehende Kühlkette eingehalten werden, und genau die könnt ihr nicht garantieren. Deshalb: nichts Gekühltes.

Brauchen wir einen Spuckschutz?

Eine bundesweite Pflicht dafür gibt es nicht, einzelne Ämter verlangen ihn trotzdem. Die Regel dahinter ist überall gleich: Offene Ware muss vor Anhusten und Anfassen geschützt sein.

Das lässt sich einfacher lösen. Deckt die Bleche mit Folie ab und gebt einzeln mit Zange aus, oder portioniert vorher in Tütchen. Dann braucht es keine Scheibe. Ein Anruf beim Ordnungs- oder Gesundheitsamt klärt es verbindlich für eure Stadt.

Wie viele Kuchen brauchen wir?

Faustregel: ein Blech je vier bis fünf Familien. Bei fünfundzwanzig Familien sind das fünf bis sechs Bleche, und das reicht für ein Schulfest mit einigen hundert Besuchern erstaunlich weit.

Der Ertrag hängt fast nur davon ab, wie viele wirklich backen. Fragt deshalb früh und namentlich in einer Liste, nicht per Sammelaufruf im Chat.

Was sollen die Stücke kosten?

Ein bis zwei Euro je Stück, in vielen Schulen 1,50 Euro. Runde oder halbe Beträge sparen Wechselgeld und Rechnerei.

Nehmt eine Kasse mit ausreichend Kleingeld mit, mindestens dreißig Euro in Münzen. Der häufigste Fehler am Stand ist nicht der Preis, sondern fehlendes Wechselgeld.

Dürfen wir überhaupt verkaufen?

Auf dem Schulgelände entscheidet die Schulleitung. Ein kurzes Gespräch genügt meist, und viele Schulen haben eine feste Regelung.

Außerhalb, etwa vor einem Supermarkt oder auf einem Markt, braucht es die Erlaubnis des Eigentümers und je nach Ort eine Anmeldung beim Ordnungsamt. Was sonst noch zu klären ist, steht unter Klassenkasse aufbessern.

Müssen wir die Einnahmen versteuern?

Bei einem gelegentlichen Kuchenbasar zugunsten der Klasse ist das in der Praxis unkritisch. Problematisch wird es, wenn regelmäßig Umsätze entstehen.

Wer dauerhaft Geld einnimmt, sollte es über einen Förderverein laufen lassen. Dann gibt es ein Konto, eine Satzung und niemanden, der privat dafür geradesteht.

Woher die Angaben stammen

Klimpo ist keine Rechts- und keine Steuerberatung. Bei Streit oder größeren Beträgen fragt die Schulleitung, den Elternbeirat oder eine Beratungsstelle.

Der Erlös gehört in die Kasse

Am Abend des Basars liegt ein Umschlag mit Münzen auf dem Küchentisch. Klimpo trägt die Einnahme mit Datum und Zweck ein, und am Jahresende steht sie im Kassenbericht, den alle sehen.

  • Kostenlos für Klassen, ohne Abo und ohne Werbung
  • Kein Bankzugang, keine Zahlungsabwicklung
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So sieht es aus

In der Klassenkasse

412,50 €

Noch offen

40,00 €

2 Familien

Greta M.bezahlt

Jonte B.Bezahlt

Passt dazu

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